
EABG-Ausbauziele nach Bundesländern
Mit dem Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) wurden neben der One-Stop-Shop-Regelung und der Einführung vereinfachter Verfahren auch die Ausbauziele für erneuerbare Energien in Form von Erzeugungsbeitragswerten für die Jahre 2030 und 2035 gesetzlich verankert.
































































































































































