Jede*r muss einen Beitrag leisten: Die EU hat ihre Klimaschutzziele für 2030 deutlich angehoben. Das nationale Emissionsreduktionsziel für Österreich in den Sektoren außerhalb des ETS wurde von 36% auf 48% erhöht. Davon sind wir aktuell aber noch weit entfernt.

Als wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 hat die EU für 2030 noch ehrgeizigere Klimaziele formuliert. Unter anderem hat sie sich dazu verpflichtet, die Emissionen um mindestens 55% gegenüber 1990 zu reduzieren. Mit dem "Fit for 55"-Klimapaket soll dieses Vorhaben unterstützt werden. Im Rahmen gibt es bereits politische Einigungen zum Emissionshandel. Im Zuge dessen sollen Gratiszertifikate auslaufen und durch eine CO2-Grenzabgabe ersetzt werden. Die Treibhausgasemissionen, die nicht unter das EU-ETS fallen, sollen sich bis 2030 um 40% reduzieren (gegenüber 2005). Dazu wurden die nationalen Emissionsreduktionsziele aller Mitgliedsstaaten für die sogenannten "Effort-Sharing-Sektoren" angepasst. Diese sind für etwa 60% der europäischen Emissionen verantwortlich und umfassen Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude, Abfall und Teile der Industrie. Für Österreich soll das nationale Reduktionsziel von 36% auf 48% erhöht werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten hat Österreich seine Emissionen jedoch nur geringfügig reduziert. Um die Einhaltung der höchstzulässigen Treibhausgasemissionen in Österreich zu koordinieren, wurde das Klimaschutzgesetz verabschiedet, dessen Verpflichtungszeitraum allerdings 2020 ausgelaufen ist. Für 2021 war eigentlich ein neues Klimaschutzgesetz geplant, das allerdings nach wie vor nicht vorliegt. Besonders im Verkehr besteht großer Aufholbedarf. Auch wenn die Emissionen im Verkehr im Vergleich zum Vorjahr 2022 voraussichtlich ein wenig zurückgehen werden, haben sie sich im Vergleich zu 1990 dennoch um 50% erhöht. Neben der Verlagerung auf aktive und öffentliche Mobilität bietet Elektromobilität das größte Einsparungspotenzial. Entsprechend der EU-Klimaziele ist es auch wichtig, dass Österreich seinen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) entsprechend aktualisiert, damit die geforderten Einsparungen in eine gesamtheitliche Strategie eingebettet werden.