Um die Pariser Klimaziele und die weiteren Ziele der Energieunion zu erreichen, gibt es eine Reihe an Berichtspflichten an die EU, zentral darunter der nationale Energie- und Klimaplan (NEKP). Wann ist was zu liefern?

Um die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zu gewährleisten und die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen, wurde in der Governance-Verordnung Prozesse festgelegt. Die Mitgliedsstaaten müssen in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen nach gewissen Vorgaben über ihre Aktivitäten und den Fortschritt berichten. Für die Berichtsperiode 2021-2030 wurden die ersten Berichte 2019 abgegeben, nun ist eine Aktualisierung bis Juni 2024 fällig. Der Entwurf des aktualisierten NEKP Österreichs war über den Sommer in Begutachtung. Die Kommission gibt Empfehlungen auf Basis des abgegebenen Entwurfs und eine Bewertung bis Ende 2024 ab. Zwischen den einzelnen Aktualisierungen müssen die Mitgliedsstaaten außerdem Fortschrittsberichte übermitteln. In den Fortschrittsberichten müssen betroffene Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie den Empfehlungen nachkommen und Begründungen geben, falls die Empfehlungen nicht aufgegriffen werden sollten.
Laut Entwurf des österreichischen NEKP erreicht Österreich im Szenario "with additional measures" in den Non-ETS-Sektoren eine Emissionsreduktion von -35% bis 2030. Zum erhöhten Reduktionsziel von -48% aus dem "Fit for 55"-Paket fehlen also 13 Prozentpunkte und eine Vielzahl an Maßnahmen, die diese Lücke schließen. Nach wie vor gibt es beispielsweise kein aktuelles Klimaschutzgesetz für den Zeitraum nach 2020, das das verbleibende Treibhausgasbudget auf die einzelnen Sektoren außerhalb des ETS aufteilt und jährliche Zwischenziele vorsieht. Außerdem sind weitere zentrale Gesetze wie das EWG, das zentral für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist, noch nicht beschlossen.