Der weltweite Strombedarf wächst weiterhin rasant. Treiber sind vor allem Gebäude, Industrie, Rechenzentren und Elektromobilität. Um diese Entwicklung zu bewältigen, braucht es auch in Österreich einen deutlich schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien und des Stromnetzes.

Der weltweite Strombedarf steigt bis 2030 deutlich an. Bereits im Zeitraum zwischen 2015–2020 erhöhte sich der zusätzliche Bedarf um rund 2.400 TWh, zwischen 2020 und 2025 wiederum um etwa 4.700 TWh. Auch zwischen 2025 und 2030 ist ein erhebliches Wachstum von rund 5.400 TWh zu erwarten. Besonders stark wächst der Verbrauch im Gebäudesektor, der Wohn- und Gewerbegebäude umfasst und bis 2030 rund 49 % des zusätzlichen Strombedarfs ausmachen wird. Wichtige Treiber sind zunehmende Raumkühlung, Wärmepumpen sowie der steigende Bedarf von Rechenzentren. Auch die Industrie trägt weiterhin erheblich zum Nachfrageanstieg bei. Der Verkehrssektor gewinnt durch die zunehmende Mobilitätswende, insbesondere durch Elektrofahrzeuge, an Bedeutung und wird bis 2030 voraussichtlich mehr als 10 % des Nachfragewachstums erreichen, was einer Verdoppelung gegenüber den letzten fünf Jahren entsprechen würde. Insgesamt beschleunigt sich das durchschnittliche jährliche Wachstum des globalen Strombedarfs von rund 700 TWh pro Jahr im Zeitraum 2015–2025 auf etwa 1.100 TWh jährlich zwischen 2025 und 2030.
Um den kontinuierlich steigenden Strombedarf auch in Österreich künftig decken zu können, ist ein rascher Ausbau erneuerbarer Energieträger und der dazugehörigen Netze dringend erforderlich. Das EABG soll die Verfahren für erneuerbare Energieprojekte deutlich beschleunigen, vor allem für Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Um bis 2030 eine vollständig erneuerbare Stromversorgung zu erreichen, soll die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen gegenüber dem Basisjahr 2020 um 27 TWh gesteigert werden. Um den beschleunigten Ausbau auch tatsächlich umsetzen zu können, braucht es unter anderem eine Sicherstellung von Förderungen, die Ausweisung von entsprechenden Beschleunigungsgebieten sowie kürzere Genehmigungsverfahren für Vorhaben der Energiewende.