Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) soll mit zahlreichen Verfahrensvereinfachungen und einer Konzentration als Turbo der Energiewende dienen und so maßgeblich zur 100 %-igen erneuerbaren Stromversorgung 2030 (bilanziell) beitragen. Was steht drin?
Das EABG soll die Verfahren für erneuerbare Energieprojekte deutlich beschleunigen – vor allem für Windkraft- und Photovoltaikanlagen, sowie für Wasserkraftanlagen und Fernwärme- und Fernkälteprojekte, aber auch elektrische Leitungsanlagen (Stromnetze). Hemmnisse sollen beseitigt und klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Projekte der Energiewende schneller genehmigt und gebaut werden können. Zudem trägt das EABG zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III, bei. Auch der Österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) wird vom EAG in das EABG verlegt und überarbeitet.
Das Gesetz ist nicht auf Verfahren, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVP-G unterliegen, anzuwenden.
Um langfristig die Versorgungssicherheit und die Preisstabilität des österreichischen Energiesystems zu gewährleisten, braucht es, unteranderem, den raschen Ausbau erneuerbarer Energien und der dazugehörigen Netze. Insbesondere bei der Windkraft konnte in den letzten Jahren beobachtet werden, wie massive Verzögerungen in den Genehmigungsprozessen zur Stagnation des Ausbaus führten. Mit dem EABG kann dem entgegengewirkt werden.