Mit Blick auf die nationalen Energie- und Klimaziele rückt der Ausbau der Photovoltaik immer stärker ins Zentrum der Energiewende. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) sowie der Österreichische Nationale Infrastrukturplan (ÖNIP) definieren ambitionierte Zielwerte, um den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu steigern und die Grundlage für eine klimaneutrale Stromversorgung bis 2040 zu schaffen.

Im Jahr 2024 betrug die installierte Photovoltaik-Leistung in Österreich 9.398 MWp. Dieser Wert bildet die Ausgangsbasis für die geplanten Ausbauziele der kommenden Jahre. Bis 2030 sollen laut Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) 13.000 MWp erreicht werden. Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) sieht 17.000 MWp vor, der aktuelle Entwurf des Österreichischen Nationalen Infrastrukturplans (ÖNIP) sogar 21.100 MWp. Für 2040 ist im ÖNIP eine Zielmarke von 41.100 MWp definiert. Damit bietet sich in den nächsten 15 Jahren die Chance, die PV-Leistung in Österreich auf mehr als das Vierfache zu steigern. Diese ambitionierten Ausbauziele verdeutlichen zugleich den hohen Handlungsbedarf, um die Dekarbonisierungsziele bis 2040 zu erreichen. Wie aus der Grafik klar hervorgeht, existiert dabei eine Vielzahl an Zielvorstellungen, die sich in ihrer Höhe und Ambition deutlich unterscheiden. Unabhängig davon bleibt die zentrale Botschaft unverändert: Der Ausbau der Photovoltaik muss konsequent und rasch vorangetrieben werden.
Um die ambitionierten Ausbauziele, insbesondere auch im PV-Bereich, zu erreichen, sind verbindliche Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene unerlässlich. Neben der Sicherstellung von Förderungen braucht es eine rasche Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie ein deutliches Bekenntnis zum Klimaziel 2040. Die im Begutachtungsentwurf des EABG festgelegten Erzeugungsrichtwerte stellen zwar eine erste Orientierung dar, sehen jedoch keine Konsequenzen bei Nichterfüllung vor. Ebenso wesentlich sind vereinfachte Genehmigungsverfahren und eine Neuordnung der Parteistellungen, um Beteiligung und Beschleunigung in Einklang zu bringen. Nur wenn Bund und Länder gemeinsam rasch handeln, kann der notwendige Ausbaupfad zur Erreichung der Klimaziele realisiert werden.