"Fit for 55": Anpassungen der EU-Klimaziele

Darf’s ein bisserl mehr sein? Die EU hat ihre Klimaschutzziele für 2030 deutlich angehoben. Mit dem „Fit for 55“-Paket werden zahlreiche Vorschläge zur Überarbeitung bestehender und Einführung neuer Regelwerke vorgeschlagen, die die Zielerreichung sicherstellen sollen.

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Als wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 hat die EU für 2030 noch ehrgeizigere Klimaziele formuliert. Unter anderem hat sie sich dazu verpflichtet, die Emissionen um mindestens 55% gegenüber 1990 zu reduzieren. Mit dem "Fit for 55"-Klimapaket soll dieses Vorhaben unterstützt werden. Im Rahmen dessen soll der Emissionshandel verschärft werden: Die Emissionen, die den Sektoren des Emissionshandelssystem (EU-ETS) entstammen, sollen bis 2030 nun um 61% reduziert werden (gegenüber 2005). Außerdem wird das EU-ETS auf die Schifffahrt ausgedehnt. Darüber hinaus wird ein neuen ETS II für Gebäude und Verkehr eingeführt. Die Treibhausgasemissionen, die nicht unter das EU-ETS fallen, sollen sich bis 2030 um 40% reduzieren (gegenüber 2005). Auch alle nationalen Emissionsreduktionsziele in den sogenannten "Effort-Sharing-Sektoren" werden angepasst: Für Österreich soll das nationale Reduktionsziel von 36% auf 48% erhöht werden.

Abgesehen von den CO2-Bepreisungsmaßnahmen werden auch die Vorgaben für Energieeffizienz und erneuerbare Energien angepasst. Denn die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den Erneuerbaren Anteil bis 2030 auf 40% zu erhöhen, sowie Energieeinsparungen von 36% zu erzielen (gegenüber 2007).

Wien Energie unterstützt die ambitionierten Klimaschutzziele der EU-Kommission. Aus Sicht von Wien Energie bedarf es bei der Überarbeitung der Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Richtlinie aber noch einiger Änderungen, um die Wärmewende nachhaltig und unter Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit realisieren zu können. Derzeit gibt es auch noch viele offene Fragen bezüglich der Anwendungsbereiche des EU-ETS und des neuen ETS II. Diese gilt es abzuklären, damit CO2 nachhaltig und kosteneffizient einen Preis bekommt. Auch sind einige Anpassungen - z.B. hinsichtlich Zielsetzung oder Bezahlformen an E-Ladestellen - bei den verkehrspolitischen Initiativen notwendig, damit diese Richtlinien ihr volles Klimaschutz-Potential entfalten können.