Die Wiener Stadtwerke nutzen Drohnen bereits zur Inspektion von Anlagen und Infrastruktur. Gleichzeitig wächst die Zahl der privaten und gewerblichen Einsätze kontinuierlich. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, gelten in Österreich klare rechtliche Rahmenbedingungen. Welche Vorgaben sind dabei hinsichtlich Flughöhe, Sicherheitsabständen zu Personen sowie Genehmigungs- und Zertifizierungspflichten zu beachten?

Drohnen sind längst Teil unseres Alltags, bei Freizeitaktivitäten, in der Forschung und Logistik bis hin zum Einsatz in der Energie- und Infrastrukturwirtschaft. Auch die Wiener Stadtwerke nutzen die Technologie bereits für Sicherheit kritischer Infrastruktur, etwa zur Inspektion von Solarkraftwerken, Windrädern und Fernwärmeleitungen. Gleichzeitig rückt die Drohnensicherheit zunehmend in den Fokus, da unerlaubte Drohnenflüge für Betreibende kritischer Infrastrukturen neue Herausforderungen mit sich bringen. Seit 2021 gilt in Österreich ein europaweit einheitliches Regelwerk für den Drohnenbetrieb. Es unterscheidet je nach Risiko und Einsatzbereich zwischen drei Kategorien:
Je komplexer der Flug und je größer die möglichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt, desto strenger sind die gesetzlichen Vorgaben:
Unabhängig von der Kategorie gilt: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen online runter www.dronespace.at registriert werden. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Je nach Kategorie braucht es zusätzlich den "kleinen" oder "großen" Drohnenführerschein.
Drohnen bieten neue Einsatzmöglichkeiten, bergen aber zugleich auch steigende Missbrauchsrisiken und stellen somit ein wachsendes Sicherheitsrisiko dar. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sind für kritische Infrastrukturen wie die Wiener Stadtwerke klare Zuständigkeiten, abgestimmte Reaktionsprozesse und verbindliche Regeln, sowie wirksame Schutztechnologien essenziell. Mehr dazu in unserem Positionspapier.