Das Drohnenregulativ für Österreich

24.06.2026

Die Wiener Stadtwerke nutzen Drohnen bereits zur Inspektion von Anlagen und Infrastruktur. Gleichzeitig wächst die Zahl der privaten und gewerblichen Einsätze kontinuierlich. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, gelten in Österreich klare rechtliche Rahmenbedingungen. Welche Vorgaben sind dabei hinsichtlich Flughöhe, Sicherheitsabständen zu Personen sowie Genehmigungs- und Zertifizierungspflichten zu beachten?

Drohnen der Kategorien Open, Specific und Certified sind in den gesetzlich vorgegebenen Abständen zu einer Person dargestellt. Aufschrift: Das Drohnenregulativ für Österreich.
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Open

Drohnen sind längst Teil unseres Alltags, bei Freizeitaktivitäten, in der Forschung und Logistik bis hin zum Einsatz in der Energie- und Infrastrukturwirtschaft. Auch die Wiener Stadtwerke nutzen die Technologie bereits für Sicherheit kritischer Infrastruktur, etwa zur Inspektion von Solarkraftwerken, Windrädern und Fernwärmeleitungen. Gleichzeitig rückt die Drohnensicherheit zunehmend in den Fokus, da unerlaubte Drohnenflüge für Betreibende kritischer Infrastrukturen neue Herausforderungen mit sich bringen. Seit 2021 gilt  in Österreich ein europaweit einheitliches Regelwerk für den Drohnenbetrieb. Es unterscheidet je nach Risiko und Einsatzbereich zwischen drei Kategorien:

  • Open
  • Specific
  • Certified

Je komplexer der Flug und je größer die möglichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt, desto strenger sind die gesetzlichen Vorgaben:

  1. Kategorie „Open“: In diese Kategorie fallen die meisten privaten Drohnenflüge sowie viele einfache gewerbliche Anwendungen. Drohnen dürfen hier bis zu einer Höhe von maximal 120 Metern betrieben werden und müssen jederzeit in direkter Sichtverbindung zur Pilotin oder zum Piloten bleiben. Das maximale Abfluggewicht beträgt 25 Kilogramm. Je nach Nähe zu unbeteiligten Personen wird zusätzlich zwischen verschiedenen Unterkategorien unterschieden: Während in A1 Flüge nahe an Personen zulässig sind, ist in A2 ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern einzuhalten. Bei Einsätzen mit größerem Abstand zu Personen beträgt dieser mindestens 150 Meter. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, sind keine zusätzlichen behördlichen Bewilligungen erforderlich.
  2. Kategorie „Specific“: Können die Anforderungen der „Open“-Kategorie nicht eingehalten werden - etwa weil der geplante Einsatz ein höheres Risiko birgt -, fällt der Flug in die Kategorie „Specific“. Für solche Operationen ist eine behördliche Bewilligung erforderlich. Betreibende müssen nachweisen, dass der Einsatz sicher durchgeführt werden kann und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
  3. Kategorie „Certified“: Die höchste Risikostufe bildet die Kategorie „Certified“. Sie ist für besonders anspruchsvolle oder sicherheitskritische Einsätze vorgesehen. In diesen Fällen gelten umfassende Zertifizierungspflichten für Drohnen und Betreibende. Ziel ist es, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten und Risiken für Menschen sowie kritische Infrastrukturen zu minimieren.

 

Unabhängig von der Kategorie gilt: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen online runter www.dronespace.at registriert werden. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend. Je nach Kategorie braucht es zusätzlich den "kleinen" oder "großen" Drohnenführerschein.

Drohnen bieten neue Einsatzmöglichkeiten, bergen aber zugleich auch steigende Missbrauchsrisiken und stellen somit ein wachsendes Sicherheitsrisiko dar. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sind für kritische Infrastrukturen wie die Wiener Stadtwerke klare Zuständigkeiten, abgestimmte Reaktionsprozesse und verbindliche Regeln, sowie wirksame Schutztechnologien essenziell. Mehr dazu in unserem Positionspapier.