Bis 2030 sollen 10 TWh Windkraft ausgebaut werden, was beinahe einer Verdoppelung der derzeitigen Windkraftleistung entspricht. Die Investitionen in Windkraft waren in den letzten Jahren bedeutend, 2024 ist jedoch ein schwaches Ausbaujahr zu erwarten.

Das erklärte Ziel der österreichischen Bundesregierung lautet bis 2030 ausschließlich erneuerbaren Strom zu verbrauchen. Dafür ist ein umfassender Ausbau der Windkraft notwendig. Nach dem negativen Rekordjahr 2020, in dem mehr Windräder abgebaut als errichtet wurden, hat der Windkraftausbau seit 2021 wieder Fahrt aufgenommen und bis 2023 immer weiter zugenommen. In Summe standen Ende 2023 in Österreich 1.426 Windräder mit einer installierten Leistung von 3.885 MW. In den letzten drei Jahren konnten stetig steigende Investitionen in Windkraft beobachtet werden, mit einem Peak von 490 Millionen Euro in 2023. Für 2024 ist jedoch eine deutlich geringere Prognose von 180 Millionen angesetzt.
Windkraft ist in Österreich regional sehr unterschiedlich verteilt - während die meisten Anlagen in Niederösterreich und dem Burgenland stehen, befindet sich in Vorarlberg, Tirol und Salzburg bisher kein einziges. Um das gesamte Windpotenzial in Österreich nutzen zu können, müssen vor allem die Bundesländer mithilfe von geeigneten Instrumenten ausreichend Flächen identifizieren und diese zur Verfügung stellen. Dies kann bspw. durch Zonierungen erfolgen. Zudem wurden mit der RED III Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare definiert und somit Bestimmungen aus dem REPowerEU-Plan umgesetzt. In diesen Gebieten wird es einfacher sein, Erneuerbare Energieanlagen rasch auszubauen, da in den ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten Erneuerbare-Energien-Projekte geringe Umweltauswirkungen haben, was zuvor mittels strategischer Umweltprüfung der Gebiete geprüft werden soll. Daher sollte auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sein, außer ein Mitgliedstaat entscheidet sich aktiv dafür oder das Projekt hat voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in einem anderen Mitgliedstaat. Um diese Verfahrensbeschleunigung voranzubringen, braucht es jedoch noch nationale Gesetzgebung, wie das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), welche entsprechende Voraussetzungen schaffen soll.