Der Anteil an Erneuerbaren in der Bruttostromerzeugung soll in den kommenden Jahren stetig weiter erhöht werden. Im ÖNIP wurden deutlich höhere Werte für den notwendigen Ausbau angenommen, als im EAG festgelegt. Wo stehen wir und wie weit müssen Wasser, Wind und PV noch ausgebaut werden?

Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die national bilanzielle Stromerzeugung aus 100% Erneuerbaren abzudecken, wofür im EAG 27 TWh zusätzliche Erzeugung vorgesehen sind. In der Zwischenzeit haben sich die Prognosen zum Strombedarf verändert, und somit gibt es Anpassungsbedarf. Im Österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) wird von einem benötigten Erneuerbaren-Ausbau von 39 TWh zwischen 2020-2030 ausgegangen. Dabei könnten laut NIP je 21 TWh Stromerzeugung auf Photovoltaik und Windkraft entfallen, was einer Verdoppelung gegenüber den EAG-Ausbauzielen entspricht. Für den Zeitraum von 2030 bis 2040 wird von einem noch stärkeren Ausmaß ausgegangen, sodass insgesamt 70 TWh zusätzliche erneuerbare Erzeugung 2040 notwendig sein werden.
Um die Stromwende bis 2030 voranzutreiben, braucht es jedoch eine Beschleunigung des Erneuerbaren Ausbaus in Österreich. Bereits zu Beginn 2023 wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigung-Gesetz, kurz EABG, angekündigt, das in weiten Teilen Vorgaben aus der RED III umsetzen soll. Ein neues Verfahrensregime für Anlagen unter der UVP-Grenze sowie eine zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen soll geschaffen werden (One-stop-shop). Zudem sollen Beschleunigungsgebiete für PV- und Windkraftanlagen eingeführt werden. Im Ministerrat Anfang März wurde nochmals eine rasche Umsetzung des EABGs und die Einführung des überragenden öffentlichen Interesses für Erneuerbare in Aussicht gestellt. Für die Energiewende ist das EABG zentral, ein Entwurf sollte also möglichst rasch in Begutachtung gehen.