Entwicklung der Energiewende in der EU

Mit den Anfang Juni stattgefundenen EU-Wahlen startet eine neue Periode der europäischen Politik. Zentral ist dabei die Frage, wie es mit dem European Green Deal weitergehen soll. Aber wie sieht hier eigentlich der Status Quo aus und was wurde seit 2019 erreicht?

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Seitdem 2019 der European Green Deal präsentiert wurde, hat sich auf dem Weg hin zur Energiewende in Europa einiges getan. Auf legislativer Ebene folgten dem Green Deal das Europäische Klimagesetz, welches im März 2020 präsentiert wurde und erstmals das bindende Netto-Null-Ziel 2050 festlegt. Mit dem Fit-For-55-Paket wurde ein gutes Jahr darauf ein umfassendes Gesetzespaket mit Zwischenzielen auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 aufgesetzt, bis 2030 sollen damit mindestens 55% der Emissionen reduziert werden. Aufgrund geopolitischer Veränderungen wurde in den Jahren darauf das Thema der Versorgungssicherheit immer relevanter. Deshalb legte die Kommission im März 2022 den REPowerEU-Plan vor, um Europa bis 2027 unabhängig von russischen Brennstoffimporten zu machen.

Welche Auswirkungen diese Maßnahmen haben, lässt sich hinsichtlich mehrere Aspekte beobachten. So beim Ambitionsniveau also der Höhe der festgesetzten Ziele, wo beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Ziel für 2030 auf 42,5% erhöht wurde. Oder am konkreten Beispiel der Kapazität erneuerbarer Stromerzeugung, speziell Wind und Photovoltaik. Weitere Erfolge lassen sich vor allem im Gassektor beim Rückgang der Importe und der dadurch entstehenden Kosten erkennen, aber auch am Zuwachs von Arbeitsplätzen im Erneuerbaren-Sektor.

Auch wenn dadurch klar wird, dass bereits einiges zur Energiewende angestrebt und Erfolge verzeichnet wurden, gibt es noch einige Punkte, die offen sind, vor allem auf nationaler Ebene. So haben Mitgliedstaaten gewisse Berichtspflichten an die EU, sie müssen ihre Energie- und Klimaziele sowie Maßnahmen dazu in Form der Nationalen Energie- und Klimapläne der Kommission vorlegen. Österreich hinkt dabei hinterher. 2024 wurde noch kein neuer NEKP vorgelegt, weshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde. Zusätzlich gibt es nach wie vor kein österreichisches Klimaschutzgesetz, welches den Zeitraum für die Emissionsreduktion ab 2020 regelt. Um mit dem Tempo auf EU-Ebene mithalten zu können, muss daher auf Bundesebene noch einiges in die Hand genommen werden.