Struktur der Stromnetzentgelte in Österreich

Wer zahlt künftig wofür im Stromnetz? Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird die Systematik der Netzentgelte neu geordnet. Ab 2027 gelten neue Strukturen und Ausnahmen - zusätzlich kommt eine neuer Versorgungsinfrastrukturbeitrag.

Struktur der Stromnetzentgelte in Österreich 2026 vs. ab 2027, nach Entgeltarten für Einspeiser und Entnehmer
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Das ElWG reformiert die Systematik der Netzentgelte. Die Systemnutzungsentgelte (SNE) werden weiterhin durch die Regulierungsbehörde E-Control festgelegt, jedoch mit neuen Spielregeln. Zunächst legt die Behörde eine SNE-Grundsatzverordnung vor, auf Basis derer dann jährliche SNE-Tarifverordnungen veröffentlicht werden.

Künftig sollen verstärkt leistungsbezogene Komponenten (also z. B. Anschlusskapazität) gegenüber rein arbeitsbezogenen (verbrauchsabhängigen) Entgelten in den Fokus rücken, auch Systemdienlichkeit spielt eine Rolle. Ein zentrales neues Element ist das Netzanschlussentgelt (NAE), das bisherige Einmalzahlungen für Netzzutritt und Netzbereitstellung zusammenführt.

Im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen wurde zudem die davor angedachte Beteiligung der Einspeiser am Netznutzungsentgelt wieder abgeschafft. Stattdessen wird ab 2027 ein sogenannter Versorgungsinfrastrukturbeitrag (VIB)  von Einspeiserinnen > 20 kW eingehoben. Seine Höhe wird durch BMWET bestimmt, beträgt aber maximal 0,05 Cent/kWh. Damit erfolgt – ohne Einführung eines Netznutzungsentgelts für Einspeiser – eine teilweise Beteiligung von Einspeisern an den Netzinfrastrukturkosten.

Besonders spannend wird die Ausgestaltung der Systemdienlichkeitsdefinition durch die E-Control - an sie ist die Entgeltbefreiung für Speicheranlagen gekoppelt, sowie die Ausgestaltung der leistungsbetonteren und zeitvariablen Netzentgelte.