Jetzt wird's ernst: Die ETS-Gratiszertifikate für die Industrie sollen ab 2026 schrittweise auslaufen. Um die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, wird gleichzeitig eine CO2-Grenzabagabe eingeführt.

Als wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 hat die EU für 2030 noch ehrgeizigere Klimaziele formuliert. Mit dem "Fit for 55"-Klimapaket soll dieses Vorhaben unterstützt werden und damit auch der europäische Emissionshandel angepasst werden. Bis 2030 sollen 62% der Emissionen in den ETS-Sektoren eingespart werden. Durch die gleichzeitige Einführung des CO2-Grenzausgleichs (CBAM) ab 2026 soll die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten bis 2034 vollständig auslaufen und durch eine CO2-Grenzabgabe ersetzt werden. Was bedeutet dies konkret? Importeure sollen demnach eine CO2-Grenzabgabe zahlen, indem sie die gleiche Anzahl an Emissionszertifikaten kaufen, die europäische Produzenten für ein vergleichbares Produkt innerhalb des EU-Emissionshandels kaufen müssen.
Unter den CBAM fallen Zement, Stahl und Eisen sowie Grundprodukte entlang ihrer Wertschöpfungskette, Aluminium, Düngemittel, einige Polymere, Wasserstoff, Elektrizität, sowie indirekte Emissionen. Zu den indirekten Emissionen zählen Emissionen, die nicht im Produktionsprozess selbst anfallen, sondern durch die Nutzung von Elektrizität, die mit fossilen Energieträgern erzeugt wurde. In Bezug auf die Verlagerung von CO2-Emissionen wird die Kommission die Auswirkungen des CBAM vor 2026 überprüfen und könnte erforderlichenfalls einen WTO-konformen Legislativvorschlag vorlegen. Darüber hinaus einigten sich die gesetzgebenden Organe auf schätzungsweise 47,5 Millionen Zertifikate, die zur Beschaffung neuer und zusätzlicher Finanzmittel verwendet werden sollen, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen im Zusammenhang mit dem Export zu begegnen. Der CBAM unterstützt somit maßgeblich sämtliche Dekarbonisierungsbestrebungen in Europa und weltweit.