Naturverträgliche Energiewende: Durch eine gute Standortwahl und umfassende Untersuchungen können Vogelkollisionen mit Windkraftanalgen auf ein Minimum beschränkt werden. Internationale Studien zeigen das geringe Ausmaß, in dem Windkraft zur Vogel-Mortalität beiträgt. Die größte Bedrohung für den Artenschutz ist der Klimawandel.

Windkraftanlagen tragen nur in einem äußerst geringen Ausmaß zur Vogel-Mortalität bei. Durch umfassende ornithologische Untersuchungen wurde gezeigt, dass andere Infrastrukturen wie beispielsweise Gebäude mit großflächigen Verglasungen, Stromleitungen oder aber auch Katzen dabei eine viel größere Rolle einnehmen und Windräder nur eine geringe Gefahr darstellen. Mit dieser Studie können demnach häufig auftretende Bedenken in der Bevölkerung bezüglich Naturverträglichkeit und Vogelschutz beim Bau von Windkraftanlagen entkräftet werden. Zu diesem einem ähnlichen Ergebnis kommt auch ein Projekt des schwedischen Energieversorgers Vattenfall, die mittels Radarkameras die Flugbahnen von Vögel in einem Windpark überwacht haben. In dem sechsmonatigen Untersuchungszeitraum gab es keinen einzigen Zusammenstoß von Vögeln mit den Windkraftanlagen.
Bevor eine Windkraftanlage genehmigt werden kann, müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auch umfangreiche naturschutzrechtliche Prüfungen vorgenommen werden. Meist ist eine einjährige Vogeluntersuchung durchzuführen, damit die Artenzusammensetzung des geplanten Standortes bekannt ist und ein Beurteilung der Auswirkungen des Windparks vorgenommen werden kann. Bei jedem Projekt können durch Untersuchungen, eine gute Standortwahl und Ausgleichsmaßnahmen populationsgefährdende Auswirkungen vermieden werden.
Die Akzeptanz der Bevölkerung ist zwar ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Windkraft-Ausbau, aber auch an den politischen Rahmenbedingungen muss geschraubt werden. Mit der Novelle des UVP-Gesetzes wurde ein wichtiger Schritt in Richtung besserer Genehmigungsverfahren gesetzt. Möchte Österreich seine Windkraft-Ausbauziele tatsächlich erreichen, bedarf es aber auch der Ausweisung geeigneter Flächen auf Seiten der Bundesländer und ausreichend Ressourcen und Personal bei den zuständigen Behörden, um die Genehmigungsverfahren innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen von 15 Monaten abzuschließen.