Bis 2030 soll der österreichische Stromverbrauch national bilanziell zu 100% aus Erneuerbaren gedeckt werden. Dafür braucht es eine steigende Anzahl an Erzeugungskapazitäten – Was heißt das konkret für Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse?

Um das Energiesystem Österreichs nachhaltig zu transformieren und die Erneuerbaren Energien voranzubringen, hat die Politik der letzten Jahre diverse Maßnahmen gesetzt. Eine wesentliche Rolle nimmt dabei das im Juli 2021 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, in dem erstmals das Ziel, (national bilanziell) 100% Erneuerbare zu erreichen festgelegt wurde. Dafür sollen 2030 13 TWh aus PV, 17 TWh aus Wind, 47 TWh aus Wasser und 4 TWh aus Biomasse stammen. Das EAG geht damit von einem Ausbau von 27 TWh an Erneuerbaren aus. Im August 2024 wurde der Nationale Energie- und Klimaplan inklusive einer Vielzahl an nationalen Zielen und Maßnahmen eingereicht, um den Weg Österreichs, wie die europäischen Klimaziele erreich werden können, darzustellen. Was den Ausbau der Erneuerbaren Energien betrifft, so wird im NEKP von einem Zubau von 34 TWh ausgegangen. Wind und PV sollen beide auf 19 TWh ausgebaut werden, Biomasse auf 6 TWh und Wasserkraft wiederum 47 TWh. Ein drittes zentrales Element der österreichischen Energiepolitik ist der Integrierte Netzinfrastrukturplan (ÖNIP). Ein strategisches Planungsinstrument, dass die Infrastrukturnotwendigkeiten des künftigen Energiesystems aufzeigt. Betrachtet man darin das Transition-Szenario, bei dem die Klimaneutralität 2040 erreicht wird, ergibt sich ein Erneuerbaren-Ausbau von 39 TWh von 2020-2030. Für Wind und PV wird hier jeweils von 21 TWh im Jahr 2030 ausgegangen, die Ausbauziele der Wasserkraft und Biomasse entsprechen jenen des NEKP.
Auch wenn sich Unterschiede in den einzelnen politischen Instrumenten zeigen, eins ist klar: Bis 2030 müssen die Erneuerbaren massiv ausgebaut werden. Durch politische Vorgaben und Investitionsanreize wird dies bereits stark forciert. Doch, die Zeit schreitet voran und bis 2030 bleiben nur mehr 5 Jahre. Dabei ergibt sich das Problem, dass der Erneuerbaren-Ausbau durch behördliche Verfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und langwierige Genehmigungsverfahren sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Abhilfe dafür soll das sogenannte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) liefern. Darin soll ein übergeordnetes öffentliches Interesse für Erneuerbare Energie Projekte festgelegt und eine Vereinfachung sowie Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Die Regierung hat das Gesetz noch vor dem Sommer 2025 angekündigt, eine zentrale Maßnahme, um den Erneuerbaren-Ausbau in den kommenden 5 Jahren einen Booster zu verleihen.