Nach dem ElWG-Beschluss ist vor der Umsetzung: Die meisten neuen Regelungen werden schrittweise eingeführt und müssen teils noch von begleitenden Verordnungen ausdefiniert werden. Was passiert wann?

Mit dem im Dezember 2025 beschlossenen ElWG wurde die elektrizitätswirtschaftlichen Grundlagen für ein 100% erneuerbares Stromsystem geschaffen. Die Umsetzung der Vorgaben erfolgt schrittweise. Bereits seit Anfang 2026 gilt beispielsweise die Spitzenkappung für PV-Anlagen von 70%. Seit April gilt der Sozialtarif für Anspruchsberechtigte sowie neue Regeln für Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen. Ab Oktober gelten dann neue Regeln für Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Handel.
Das ElWG beinhaltet über 40 Verordnungen, beim Großteil handelt es sich um sogenannte “Muss-Verordnungen” welche gesetzlich vorgeschrieben sind, gegenüber “Kann-Verordnungen” welche bei Bedarf bzw. nach Ermessen geschaffen werden können. Die Mehrheit der im Gesetz festgeschriebenen Verordnungen sind vom Regulator E-Control zu veröffentlichen und werden die praktische Umsetzung des Gesetzes maßgeblich prägen. Mit 2027 werden dann einige weitreichende Änderungen schlagen, für die es zum Teil noch Verordnungen der Regulierungsbehörde E-Control braucht, die diese spezifizieren. Die Systemnutzungsentgelte–Grundsatzverordnung gilt aufgrund der weitreichen Folgen für die gesamte E-Wirtschaft als besonders heikel. Sie soll nicht Details zur neuen Netzentgelt-Struktur festlegen.