Lucie Petersen
16.12.2025
Die Europäische Kommission hat am 19. November ein umfassendes Digitalpaket vorgestellt, das die Weichen für eine modernisierte Digitalgesetzgebung stellen soll. Kern des Pakets ist der sogenannte Digital Omnibus, der bestehende europäische Digitalgesetze zusammenführt und vereinfacht. Er passt unter anderem die Datenschutzgrundverordnung, Cybersicherheits-Berichtspflichten und den Artificial Intelligence Act (AI Act) an, inklusive einer Verschiebung der Fristen für Hochrisiko-KI-Anwendungen.
Die Kommission hat sich für die Legislaturperiode 2024-2029 das Thema Vereinfachung als Ziel gesetzt. Mit einer Reihe von Omnibus-Paketen soll die bestehende Gesetzgebung in einzelnen Politikbereichen gebündelt vereinfacht werden, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die EU hatte sich in den vergangenen Jahren als Vorreiterin bei der Digitalgesetzgebung und insbesondere der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) positioniert. Mit dem neuen Vorschlag reagiert die Kommission auch auf den wachsenden internationalen Druck, insbesondere aus den USA und von großen Technologieunternehmen. Ziel ist, die Umsetzung praktikabler zu gestalten, ohne dabei die Grundprinzipien der europäischen Digitalstrategie aufzugeben.
Neben dem Digital Omnibus umfasst das Paket zwei zusätzliche Vorschläge:
Der Digital Omnibus besteht aus zwei Gesetzestexten: Ein zentraler Vorschlag, der Änderungen an verschiedenen Digitalgesetzgebungen bündelt, sowie ein separater Text zum AI Act. Beide Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten vorgelegt, die sich dazu positionieren. Es ist von kontroversen Diskussionen auszugehen, insbesondere mit Blick auf den Datenschutz.
Die Kommission hat außerdem einen zweiten Schritt der Vereinfachungsbestrebungen im Bereich Digitales eingeleitet. Sie führt eine umfangreiche Konsultation zum digitalen Fitness-Check durch, die bis März 2026 läuft.

Brüssel-Büro der Wiener Stadtwerke