Johannes Imminger
17.12.2025
Am 10. Dezember 2025 hat die Kommission ein umfangreiches „Grids Package“ vorgelegt. Damit möchte sie das klare Signal setzen, dass der Ausbau und die Modernisierung der europäischen Energienetze prioritär sind. Das neue Maßnahmenpaket soll dazu beitragen, die Energiewende zu beschleunigen und dabei gleichzeitig die Strompreise zu senken sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Im neu vorgelegten Netze-Paket werden insbesondere die Stromnetze und – zumindest teilweise – auch Wasserstoffnetze als entscheidendes Element auf dem Weg zu mehr leistbarer und heimisch erzeugter Energie angesehen. Das Paket besteht aus den folgenden legislativen und nicht-legislativen Bestandteilen:
Im Zuge der Überarbeitung der TEN-E-Verordnung schlägt die Kommission einen neuen EU-weiten Top-down-Ansatz bei der Netzplanung vor. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des jetzt angestoßenen Überarbeitungsvorschlags der Verordnung beabsichtigt die Kommission erstmals, ein europäisches Szenario für die Entwicklung der Infrastruktur zu erarbeiten. Dieses soll die Grundlage für die Identifizierung des konkreten Netzausbaubedarfs durch ENTSO-E (Verband der europäischen Strom-Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und ENNOH (Verband der europäischen Wasserstoff-Fernleitungsnetzbetreiber (FNB)) bilden. Auch die Netzplanung auf Verteilnetzebene soll damit stärker verzahnt werden. Dabei dürfte der EU DSO Entity (Verband der europäischen Strom-, Gas- und Wasserstoff-Verteilnetzbetreiber (VNB)) eine wichtige Rolle zukommen.
Ein bedeutender Teil der Überarbeitung der TEN-E-Verordnung adressiert zudem grenzüberschreitende Projekte, u.a. sollen deren Kosten künftig „fairer“ aufgeteilt sowie Förderungen und Finanzierungsmechanismen ausgebaut werden. Die TEN-E-Verordnung bildet die Grundlage für EU-Förderungen aus der „Connecting Europe“-Fazilität (CEF). Bisher wurden v.a. ÜNB- und nur wenige VNB-Projekte gefördert. Wasserstoffprojekte sollen in Zukunft ebenfalls förderfähig sein. Im Zuge der Überarbeitung werden zudem verstärkt physische und cyberbezogene Sicherheitsanforderungen berücksichtigt.
Die Genehmigungsverfahren für Energienetze sollen vereinfacht und harmonisiert werden. Anstelle von bislang bis zu zehn Jahren, wird in dem Vorschlag eine Höchstdauer von maximal zwei Jahren festgelegt (bzw. drei Jahre bei besonders komplexen Projekten). Hierfür sollen auch die Erneuerbare-Energien-, Strombinnenmarkt- und Gas-/Wasserstoffbinnenmarkt-Richtlinien punktuell geöffnet werden.
Ebenfalls im Überarbeitungsvorschlag zur RED (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) enthalten sind neue Vorgaben zur Beteiligung der lokalen Bevölkerung an Erneuerbaren-Projekten über 10 MW. Diese sind nach Inkrafttreten der neuen Regeln noch im Detail auf nationaler Ebene auszugestalten.
Außerdem sollen Mitgliedstaaten keine großräumigen Gebiete mehr ausweisen dürfen, in denen die Errichtung von Projekten für erneuerbare Energien a priori aus Umweltgründen – einschließlich Landschaftsschutz – ausgeschlossen ist. Darüber hinaus müssen Mitgliedstaaten laut Kommissionsvorschlag ein einziges digitales nationales Portal („One-Stop-Shop“) einrichten, über das sämtliche Schritte der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien, Speicher und Netze abzuwickeln sein werden.
Teil des Pakets ist auch eine Leitlinie für effiziente und zügige Netzanschlüsse mit Empfehlungen und Best Practices, die von den Mitgliedstaaten und nationalen Regulierungsbehörden zur Verringerung von Wartezeiten bei Anschlüssen angewendet werden können. So soll fortan der Grundsatz „Frist ready, first served“ statt „First come, first served“ gelten. Vorgesehen hierfür sind unter anderem:
Das Grids Package enthält weitere nicht-legislative Initiativen: Konkret eine Leitlinie der Kommission zu Contracts for Difference sowie eine sogenannte „Energy Highways“-Initiative (siehe hier ab S. 7ff.).
Die Leitlinie zur Ausgestaltung von Differenzverträgen (CfDs) soll den Mitgliedstaaten Empfehlungen für eine effizienzorientierte Ausgestaltung zweiseitiger CfDs bereitstellen und dabei unterstützen, Förderregelungen im Einklang mit dem bestehenden Rechtsrahmen des EU-Strombinnenmarkts zu konzipieren.
Die „Energy Highways“-Initiative enthält acht ausgewählte grenzüberschreitende Projekte, die mit besonderer Dringlichkeit vorangetrieben werden sollen. Mit Blick auf Österreich sind darunter auch der SouthH2 Corridor (ein Wasserstoff-Netz von Tunesien über Italien und Österreich bis Deutschland) sowie Projekte zur besseren Anbindung Südosteuropas u.a. an das österreichische Stromübertragungsnetz.
Die legislativen Vorschläge im Grids Package werden in den kommenden Monaten im Europäischen Parlament und Rat verhandelt. Wenn sich beide EU-Institutionen positioniert haben, können – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 – Trilogverhandlungen von Parlament, Rat und Kommission beginnen. Einer der umstrittensten Punkte dürfte dabei aus heutiger Sicht die von der Kommission angestrebte Verlagerung von nationalstaatlichen Kompetenzen auf die europäische Ebene im Bereich der Netzplanung sein. Dieses Vorhaben wird insbesondere von einigen Mitgliedstaaten kritisch gesehen.

Leitung Büro Brüssel der Wiener Stadtwerke