Lucie Petersen
Johannes Imminger

Europäische Kommission präsentiert ihr Arbeitsprogramm für 2027

05.11.2026

Am 4. November hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2027 vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen weitere Vereinfachungsbestrebungen und die Umsetzung bereits vorgelegter Initiativen. Insbesondere in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Verkehr, Klima und Energie werden aber auch einige neue Vorschläge erwartet.

Präsentation des EU-Arbeitsprogramms 2027.© Europäische Union

Weniger neue Gesetzesinitiativen, stärkerer Fokus auf Umsetzung

Am 4. November hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2027 unter dem Titel „European Union – standing up for one another“ präsentiert. Es legt die wichtigsten legislativen und strategischen Vorhaben für das kommende Jahr fest.  

Im Vergleich zum Vorjahr fällt der Umfang neuer Initiativen deutlich geringer aus. Der Fokus liegt auf der Umsetzung jener Kommissionsvorschläge, die in den vergangenen Monaten bereits auf den Weg gebracht wurden und derzeit im Europäischen Parlament und Rat verhandelt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Public Procurement Act, die Reform des Emissionshandelssystems, der neue EU-Rahmen für Netzentgelte, das Grids Package und das EU-Fahrgastpaket. 

Vereinfachung bleibt politische Priorität

Mit Blick auf neue Vorschläge möchte die Kommission auch im nächsten Jahr ihre Vereinfachungsagenda fortführen, die 2025 mit den Omnibus-Paketen begonnen hatte. Mit dem übergeordneten Ziel, der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Wirtschaft, sollen die regulatorischen Anforderungen auf EU-Ebene weiter reduziert und Verfahren für Unternehmen und Behörden einfacher gestaltet werden. Dafür nimmt die Kommission Schritt für Schritt zusätzliche Sektoren unter die Lupe. 

Zu den für 2027 angekündigten Maßnahmen gehören unter anderem:  

  • ein Paket zur digitalen Transformation, 
  • ein Omnibus-Vorschlag zur Bankfinanzierung, 
  • die Vereinfachung der Vorgaben für den Wohnungsbau, 
  • sowie ein Vereinfachungspaket für den Verkehrssektor. 

Neue Initiativen in der Klima-, Umwelt- und Verkehrspolitik 

Unter anderem in der EU-Klima-, Umwelt- und Verkehrspolitik enthält das Arbeitsprogramm aber auch neue Initiativen. So ist für das dritte Quartal 2027 zum Beispiel eine Überprüfung der CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge vorgesehen. Sie ist auch für städtische Mobilitätsanbieter relevant, da sie Herstelleranforderungen für emissionsfreie Busse enthält. 

Ebenfalls enthält das Arbeitsprogramm einen für das zweite Quartal 2027 angekündigten europäischen Hitzeschutzplan, der bereits im neuen EU-Klimaresilienz-Rahmen vom 27. Oktober angekündigt wurde. Nicht zuletzt in Städten soll er die Anpassung an zunehmende Hitzewellen unterstützen und so einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Klimaresilienz der EU leisten. 

Im Bereich Umwelt plant die Kommission für das dritte Quartal 2027 außerdem die Überprüfung zentraler Naturschutzvorschriften, darunter der Vogelschutzrichtlinie, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie des Natura-2000-Netzwerks. Offen ist noch, ob diese Überprüfung letztlich auch in einen legislativen Überarbeitungsvorschlag der Richtlinien mündet. 

Fokus auf Post-2030-Rahmen in der EU-Energiepolitik

Im Bereich der EU-Energiepolitik erhält der so genannte „Post-2030-Rahmen“ eine besondere Aufmerksamkeit und soll bereits im ersten Quartal 2027 vorgelegt werden. Er soll die Erneuerbaren-Richtlinie (RED), die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sowie die Governance-Richtlinie überarbeiten, inklusive der Weiterentwicklung des EU-Rahmens für die nationalen Energie- und Klimapläne (NEKPs).  

Der „Post-2030-Rahmen“ soll die neue Zielarchitektur der europäischen Energie- und Klimapolitik bis 2040 vorgeben. Während das CO2-Reduktionsziel von 90% bereits gesetzlich verankert wurde, ist derzeit noch in Diskussion, ob es auch über 2030 hinaus weiterhin EU-Ziele für den Erneuerbaren-Ausbau und Energieeffizienz geben soll. 

Um den Einsatz von Wärmepumpen zu fördern, die Anschaffungskosten für Haushalte zu senken und die Anfälligkeit gegenüber hohen Preisen für fossile Brennstoffe zu verringern, möchte die Kommission 2027 die Möglichkeit prüfen, einen „Marktmechanismus für saubere Wärme“ einzuführen.

Rückzug noch offener Vorschläge aus dem Green Deal

Das Arbeitsprogramm enthält schließlich auch eine Liste von Vorschlägen, die die Kommission innerhalb der nächsten sechs Monate zurückziehen möchte. Dazu gehört der Vorschlag für die Energiebesteuerungsrichtlinie aus dem „Fit for 55“-Paket von 2021, zu dem die Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren keine Einigung finden konnten. Trotz einiger Kompromissbemühungen war es nicht möglich, die in Steuerfragen notwendige Einstimmigkeit im Rat zu erzielen.  

Auch der Kommissionsvorschlag für die Green Claims-Richtlinie aus dem Jahr 2023 soll zurückgezogen werden, da die dafür erforderliche qualifizierte Mehrheit im Rat bisher fehlte. Mit ihren Regeln zu Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen sollte der Vorschlag ursprünglich die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) ergänzen, die bereits verabschiedet wurde und unabhängig vom Rückzug der Green Claims-Richtlinie anzuwenden ist.