Auf EU-Ebene liegt ein Vorschlag für eine umfassende Reform des europäischen Vergaberechts vor. Darin sind grundlegende Änderungen an den bisherigen Beschaffungs- und Vergabeprozessen vorgesehen. Im Fokus stehen dabei die Harmonisierung des Rechtsrahmens, mehr Digitalisierung durch vernetzte Vergabeplattformen und eine stärkere Rolle für Qualitätskriterien. Für kommunale Infrastruktur- und Versorgungsunternehmen sind darüber hinaus insbesondere die Möglichkeit für Inhouse-Vergaben, Flexibilität für Sektorauftraggeber*innen und neue Berichts- und Informationspflichten von Bedeutung.
Mit dem am 9. September vorgelegten Vorschlag für einen Public Procurement Act sieht die Europäische Kommission eine grundlegende Reform des EU-Vergaberechts vor. Eine einzige Verordnung ersetzt die bisherigen Richtlinien, um den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge stärker zu harmonisieren und zu vereinfachen.
Die Reform soll öffentliche Beschaffungen in der EU vereinfachen, Verwaltungskosten reduzieren und digitale Vergabeprozesse fördern. Gleichzeitig sollen Qualitätskriterien, Resilienz und Versorgungssicherheit eine stärkere Rolle spielen. Die Kommission sieht die öffentliche Beschaffung als Hebel, um die wirtschaftspolitischen Ziele der EU umzusetzen.
Die Bestrebungen, das EU-Vergaberecht kohärenter zu gestalten und es als strategisches Instrument für die wirtschaftliche Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der EU zu nutzen, sind begrüßenswert. Die notwendige Reform kann den Rechtsrahmen an die geopolitischen, ökologischen und digitalen Herausforderungen unserer Zeit anpassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass sie das Funktionieren des öffentlichen Auftragswesens in der Praxis nicht gefährdet.