Lucie Petersen
Charlott Gottsauner-Wolf

Public Procurement Act: EU-Kommission schlägt Reform des Vergaberechts vor

17.09.2026

Die Europäische Kommission hat am 9. September einen Vorschlag für eine umfassende Reform des EU-Vergaberechts präsentiert. Geplant sind weitreichende Änderungen bei öffentlichen Beschaffungen durch ein stärker harmonisiertes Regelwerk, digitale Systeme, Qualitätskriterien und Resilienz. Gleichzeitig bleiben für Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge zentrale Elemente wie die Inhouse-Vergabe bestehen.

Drei EU Flaggen im Wind vor Kommissions-Gebäude© Francois Genon

Umstellung auf eine einzige Verordnung

Mit ihrem Reformvorschlag verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die öffentlichen Beschaffungsmärkte in der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen und damit Verwaltungskosten einzusparen. Dazu sollen die drei bestehenden Vergaberichtlinien und eine Vielzahl sektorspezifischer Bestimmungen durch eine unmittelbar geltende Verordnung ersetzt werden. Damit würden die bisherigen nationalen Spielräume bei der Umsetzung europäischer Vorgaben reduziert.

Für kommunale Infrastrukturunternehmen ist mit Änderungen bei den bisherigen Beschaffungs- und Vergabeprozessen zu rechnen. Unter anderem wird die Anzahl der möglichen, regulären Verfahrensarten von fünf auf drei reduziert, was die Komplexität reduzieren soll.

Inhouse-Vergaben bleiben weiterhin möglich

Trotz grundlegender Änderungen bleiben einige für kommunale Unternehmen zentrale Elemente des Vergaberechts bestehen. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit der Inhouse-Vergabe. Sie erlaubt es beispielsweise, Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Konzerns oder zwischen eng verbundenen öffentlichen Einrichtungen zu vergeben, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.

Eine kritische Einschränkung der Inhouse-Vergabe aus einem früheren Entwurf, laut der für die Umsatzschwelle der Gruppenumsatz ausschlaggebend gewesen wäre, findet sich im nun vorliegenden Vorschlag nicht wieder. Ebenfalls nicht mehr vorgesehen ist die ursprünglich angedachte Verpflichtung, für jede Haushaltsperiode einen indikativen Beschaffungsplan zu erstellen. Damit werden zusätzliche administrative Anforderungen vermieden.

Sonderregelungen für Versorgungsunternehmen bleiben bestehen

Auch wenn die bisherigen Regeln nun in einer einzigen Verordnung zusammengeführt werden, bleiben einige spezifische Bestimmungen erhalten. Für Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste sind weiterhin besondere Vergaberegeln vorgesehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Versorgungsunternehmen weiterhin von der Vergabepflicht befreit werden. Dies gilt dann, wenn eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist und der Marktzugang nicht beschränkt wird.

Darüber hinaus bleiben wichtige Ausnahmen bestehen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Beschaffung von Energie und Brennstoffen durch Energieunternehmen zur Energieerzeugung,
  • öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und per U-Bahn,
  • Konzessionen, die unter die Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste (PSO-Verordnung) fallen.

Digitaler Marktplatz zur Straffung der Vergabeprozesse

Ein Schlüsselelement des Vorschlags ist die Schaffung eines integrierten digitalen Marktplatzes für öffentliche Aufträge. Dieser soll bestehende elektronische Beschaffungssysteme der Mitgliedstaaten miteinander verknüpfen und den Zugang zu Vergabeverfahren erleichtern. Ziel ist, dass Unternehmen zukünftig EU-weit über eine der verbundenen Plattformen an Vergabeverfahren teilnehmen können.

Qualitätskriterien und Resilienz gewinnen an Bedeutung

Die Reform sieht vor, dass öffentliche Aufträge künftig stärker nach dem Grundsatz des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben werden. Neben dem Preis sollen Qualitätskriterien stärker berücksichtigt werden, um die gemeinsamen sozial-, umwelt- und innovationspolitischen Ziele der Europäischen Union zu erreichen.

Auch die Beschaffung von Innovationen ist im Vorschlag berücksichtigt. Ein eigenes Innovationsverfahren soll es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, Lösungen zu entwickeln und zu beschaffen, die es am Markt noch nicht gibt. Dies soll auch den Kauf von fertigen Produkten umfassen.

Zudem rücken Fragen der Versorgungssicherheit und Widerstandsfähigkeit stärker in den Fokus. Vorgesehen sind unter anderem strengere Vorgaben zur Transparenz von Lieferketten und zur Bewertung potenzieller Sicherheitsrisiken. Kritische Einrichtungen sollen entsprechende Anforderungen in ihre Ausschreibungsunterlagen aufnehmen müssen.

Stärkung europäischer Lieferketten

Die Kommission sieht die öffentliche Beschaffung als Hebel, um die wirtschaftspolitischen Ziele der EU umzusetzen. Öffentliche Gelder sollen vermehrt in europäische Produkte und Dienstleistungen fließen. Während der Industrial Accelerator Act verpflichtende „Made in Europe“-Kriterien für Beschaffungen strategisch wichtiger Produkte wie gewisse Baustoffe vorsieht, setzt der Public Procurement Act auf die Steuerungsfunktion der öffentlichen Hand.

Auftraggeber*innen sollen künftig größere Möglichkeiten erhalten, europäische Lieferant*innen zu bevorzugen. Dies könnte etwa durch Teilnahmebeschränkungen oder durch die Festlegung von Mindestanteilen an Waren aus der Europäischen Union erfolgen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sowie die strategische Unabhängigkeit der EU zu stärken.

Verhandlungen stehen erst am Anfang

Der Vorschlag der Europäischen Kommission markiert den Beginn des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. In den kommenden Monaten wird darüber im Europäischen Parlament und zwischen den Mitgliedstaaten im Rat der EU beraten.

Bereits jetzt zeichnen sich intensive Diskussionen ab. Für öffentliche Unternehmen bleibt entscheidend, die weiteren Verhandlungen aufmerksam zu verfolgen. Die endgültige Ausgestaltung des künftigen Vergaberechts wird maßgeblich bestimmen, wie öffentliche Beschaffung in Europa künftig organisiert wird.