Die Europäische Kommission hat am 4. März ihren lang erwarteten Vorschlag für einen Industrial Accelerator Act (IAA) vorgestellt. Das neue Instrument ist Teil des Clean Industrial Deal und soll Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem Produktionskapazitäten für saubere Technologien ausgebaut und die Nachfrage nach in Europa hergestellten Produkten gesteigert wird. Der Vorschlag enthält unter anderem neue Kriterien für „Made in EU“ und „kohlenstoffarme“ Produkte in der öffentlichen Beschaffung sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und zur Steuerung ausländischer Investitionen in strategischen Industrien. Damit greift die Kommission zentrale industrie- und energiepolitische Fragen auf: Wie kann Europa seine industrielle Basis stärken, auf die Konkurrenz aus den USA und China reagieren und gleichzeitig die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorantreiben?
© Simon BoxusEin zentraler Bestandteil des Vorschlags ist die Einführung verpflichtender Kriterien für „Made in EU“ sowie für kohlenstoffarme Produkte in bestimmten strategischen Bereichen.
Diese sollen laut Kommissionsvorschlag ab 1. Jänner 2029 bei öffentlichen Ausschreibungen und Förderprogrammen berücksichtigt werden.
Betroffen sind insbesondere:
Damit erweitert der Industrial Accelerator Act bestehende industriepolitische Initiativen wie den Net-Zero Industry Act und setzt stärkere Anreize für eine europäische Produktion zentraler Technologien der Energiewende.
Der Begriff „Made in EU“ orientiert sich an bestehenden Herkunftsregeln im EU-Recht und bezieht sich grundsätzlich auf den Ort der Herstellung eines Produkts, nicht auf die Nationalität eines Unternehmens.
Produkte aus Drittstaaten können gleichgestellt werden, wenn entsprechende Abkommen mit der EU bestehen – etwa Freihandelsabkommen oder internationale Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.
Ob Gegenseitigkeit besteht, also Drittländer auch EU-Unternehmen Zugang zu ihren Märkten gewähren, soll sektorspezifisch geprüft werden und später durch einen delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
Der Verordnungsvorschlag sieht für öffentliche Ausschreibungen und Förderprogramme in verschiedenen Sektoren konkrete Anforderungen vor.
Bei Baustoffen sollen künftig Mindestanteile für kohlenstoffarme Materialien gelten:
Beton und Aluminium müssen darüber hinaus aus europäischer Produktion stammen.
Auch für bestimmte Fahrzeuge, insbesondere Elektroautos, sind neue Vorgaben vorgesehen, hier ergänzt der IAA das Automobilpaket von Dezember 2025. So sollen künftig mindestens 70 % der Fahrzeugkomponenten aus der EU stammen (die Batterie zunächst ausgenommen). Für Batterien selbst werden schrittweise Anforderungen an europäische Komponenten eingeführt.
Ausnahmen von den Vorgaben sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa wenn nur ein Anbieter verfügbar ist, keine geeigneten Alternativen existieren oder die Mehrkosten unverhältnismäßig hoch wären.
Neben industriepolitischen Maßnahmen enthält der Industrial Accelerator Act auch Vorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Die Mitgliedstaaten sollen unter anderem:
Für prioritäre Vorhaben wird eine maximale Verfahrensdauer von 18 Monaten vorgesehen.
Darüber hinaus soll der Aufbau strategischer Industriezentren gefördert werden, um Investitionen zu bündeln und Dekarbonisierungsprojekte – insbesondere in energieintensiven Industrien – schneller umzusetzen.
Der Vorschlag enthält auch neue Regelungen für ausländische Direktinvestitionen in strategischen Sektoren.
Für Investitionen über 100 Millionen Euro in Bereichen wie Batterien, Elektrofahrzeuge, Photovoltaik oder kritische Rohstoffe können zusätzliche Bedingungen gelten, wenn ein einzelnes Drittland mehr als 40 % der globalen Produktionskapazität kontrolliert.
Zu den möglichen Anforderungen zählen unter anderem:
Ziel ist es, sicherzustellen, dass ausländische Investitionen langfristig zur Stärkung der europäischen Industrie beitragen.
Der Industrial Accelerator Act ist das Ergebnis monatelanger Diskussionen über eine stärkere europäische Präferenz in der Industriepolitik. Ähnliche Ansätze werden auch in der für Juni erwarteten Überarbeitung des europäischen Vergaberechts diskutiert.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird nun im Rat der EU und im Europäischen Parlament beraten. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Mitgliedstaaten und das Parlament die vorgeschlagenen Maßnahmen bewerten und in welchem Umfang sie im weiteren Gesetzgebungsprozess angepasst werden.

Brüssel-Büro der Wiener Stadtwerke