Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für ein EU-Klimaresilienzgesetz als Teil ihres angekündigten Klimaresilienzrahmens vorgestellt. Damit möchte sie die Klimaresilienz in der gesamten Europäischen Union stärken und einen Beitrag zu den europäischen Klimazielen leisten. Mithilfe nationaler Strategiepläne und neuer digitaler Instrumente soll die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden.
© Europäische Kommission/ X. LejeuneMithilfe nationaler Strategiepläne und neuer digitaler Instrumente soll die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden. Dabei werden insbesondere Risiken für Menschen und Gesundheit, Wirtschaft und Infrastruktur sowie Natur und Ökosysteme adressiert. Für Unternehmen ergeben sich aus dem Verordnungsvorschlag zum EU-Klimaresilienzgesetz zunächst keine unmittelbaren Verpflichtungen. Der geplante nationale Strategieplan sowie weitere im Klimaresilienzrahmen angekündigte Initiativen könnten jedoch künftig Auswirkungen auf deren Tätigkeiten haben.
Künftig sollen Klimarisikobewertungen regelmäßiger erfolgen und auf einem gemeinsamen Referenzpfad zur globalen Erwärmung basieren. Damit sollen die Vergleichbarkeit und Kohärenz zwischen der europäischen und der nationalen Ebene verbessert werden. Die Kommission bezieht sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse, laut denen die Welt auf dem Weg ist, sich bis 2030 um 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau, bis 2050 um 2 °C und bis 2100 um 3 °C zu erwärmen.
Anstelle von bislang vier verschiedenen Planungsinstrumenten soll jeder Mitgliedstaat künftig nur mehr einen einzigen nationalen Strategieplan zur Klimaresilienz erarbeiten. Es sollen davon sowohl Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel als auch der damit verbundene Investitionsbedarf umfasst sein. Die Europäische Kommission will ihrerseits bis zum dritten Quartal 2028 einen eigenen Strategieplan vorlegen.
Kritische Energiesysteme sowie kritische Verkehrssysteme sollen neben weiteren strategischen Bereichen verpflichtend in den Klimarisikobewertungen und dem nationalen Strategieplan berücksichtigt werden. Damit rücken zentrale Bereiche in den Fokus, deren Resilienz für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und die Funktionsfähigkeit moderner Infrastrukturen unerlässlich ist.
Vorgesehen ist außerdem die Einrichtung einer europäischen Plattform für Klimaresilienz. Sie umfasst neue digitale Instrumente, die den Zugang zu Informationen über Klimarisiken, Klimaanpassung und Resilienzmaßnahmen erleichtern sollen. Bereits verfügbar ist eine interaktive Karte mit Informationen zu Klimarisiken und -gefahren.
Die Europäische Umweltagentur soll als Kompetenzzentrum für Klimaresilienz und Klimaanpassung eine stärkere Rolle übernehmen. Zu ihren Aufgaben sollen unter anderem der Wissens- und Kapazitätsaufbau sowie die Sammlung, Aufbereitung und Analyse relevanter Informationen zählen.
Neben dem Klimaresilienzgesetz kündigt die Europäische Kommission weitere Maßnahmen an. Dazu zählen unter anderem ein europäischer Plan für Hitzewellen, eine Climate Insurance Alliance sowie eine europäische Wasserinitiative mit Schwerpunkt auf Wassereffizienz. Außerdem plant die Kommission, eine PreparEU-Beratungsgruppe für Katastrophenvorsorge einzuberufen.

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