Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag zur Weiterentwicklung der EU-Regeln für Netzentgelte und für „zukunftssichere Stromrechnungen“ vorgelegt. Dieser soll neue EU-weit gültige Prinzipien festlegen und Anreize für einen kosteneffizienten Ausbau und Betrieb der Verteil- und Übertragungsnetze setzen. Die Tarifmethodologien sollen dafür künftig neben Investitionskosten auch Betriebskosten und vorausschauende Investitionen stärker berücksichtigen. Die Kommission möchte mit ihrem Vorschlag außerdem einen Beitrag zur Senkung der Strompreise leisten. Basierend auf dem Kommissionsvorschlag ist nun die weitere Behandlung des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat angelaufen, bevor voraussichtlich in der ersten Hälfte 2027 abschließende Trilogverhandlungen der beiden Co-Gesetzgeber mit der Kommission stattfinden können.
© Wiener NetzeMit der weiteren Elektrifizierung verändern sich die Anforderungen an die Stromnetze. Erneuerbare Erzeugungsanlagen müssen integriert, zusätzliche Verbraucher*innen angeschlossen und neue Flexibilitätslösungen in das System eingebunden werden.
Auch die Europäische Kommission will die Elektrifizierung deutlich beschleunigen.
Der im Juli am selben Tag wie der neue Vorschlag zu Netzentgelten vorgelegte Aktionsplan der Kommission nennt als indikatives Ziel, den Stromanteil am Endenergieverbrauch bis 2040 von derzeit rund 23 auf 46 Prozent zu verdoppeln. Der damit verbundene Investitionsbedarf betrifft dabei nicht nur den klassischen Ausbau der Netzinfrastruktur. Auch Digitalisierung und die Sicherheit kritischer Infrastruktur gewinnen an Bedeutung.
Mit den am 17. Juli neu vorgeschlagenen Vorgaben zu Netzentgelten möchte die Kommission in diesem Zusammenhang Anreize für einen kosteneffizienten Ausbau und Betrieb der Stromnetze setzen.
Wie von der Kommission vorgeschlagen, ist Kosteneffizienz in der Tat ein wichtiger Bestandteil eines zukunftssicheren Rahmens für Netzentgelte. Ein reiner Fokus auf kurzfristige Kosteneffizienz greift jedoch zu kurz. Netzentgelte müssen darüber hinaus auch einen stabilen und sicheren Netzbetrieb sowie die langfristige Weiterentwicklung der Infrastruktur ermöglichen. Für die Integration dezentraler erneuerbarer Erzeugung ist neben dem Einsatz von Smart-Grid-Technologien auch weiterhin ein Ausbau des Stromnetzes erforderlich. Systemzuverlässigkeit, Resilienz und Versorgungssicherheit sind wesentliche Voraussetzungen.
Diese Aspekte werden zu Recht auch im Vorschlag der Kommission zu Netzentgelten als zentrale Anforderungen an den regulatorischen Rahmen hervorgehoben. Investitionen in Netze müssen getroffen werden, bevor die zusätzliche Kapazität tatsächlich benötigt wird. Das setzt Rahmenbedingungen voraus, auf die sich Betreiber*innen über lange Zeiträume verlassen können.
Für die Verhandlungen auf EU-Ebene ist deshalb eine klare Trennung zweier Ebenen wichtig. Zum einen bestimmt die Regulierung, welche Erlöse Netzbetreiber*innen erzielen dürfen, einschließlich Investitions- und Qualitätsanreizen. Zum anderen legt die Tarifmethodik fest, wie diese Kosten auf die Netznutzer*innen verteilt werden. Werden beide Ebenen vermischt, entsteht regulatorische Unsicherheit und die Planbarkeit der Investitionen leidet.
Der Kommissionsvorschlag eröffnet die Möglichkeit eigener Tarifregime für eine Vielzahl an Gruppen, darunter energieintensive Industrien, Rechenzentren und Energiegemeinschaften.
Aus Sicht der Wiener Stadtwerke-Gruppe ist eine verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten entscheidend. Neue Anschlüsse und zusätzlicher Leistungsbedarf machen Investitionen in Netzanschlüsse und zusätzliche Netzkapazitäten erforderlich. Werden vergleichbare netzbezogene Kosten und Nutzer*innengruppen unterschiedlich behandelt, werden Kosten auf andere Netznutzer*innen verlagert. Wichtig zu beachten ist deshalb, dass die tatsächlich entstehenden Netzkosten abgebildet werden.
Im Rat laufen die Beratungen bereits, eine Positionierung wird für Dezember 2026 angestrebt. Im Europäischen Parlament haben die Beratungen im zuständigen ITRE-Ausschuss ebenfalls begonnen. So wurden in einem ersten Schritt der Berichterstatter, Bruno Tobback von der S&D-Fraktion aus Belgien, sowie die Schattenberichterstatter*innen der anderen Fraktionen, darunter Anna Stürgkh von den NEOS aus Österreich, nominiert. Die genaue Ausgestaltung der Regulierung und Tarifmethodik und die Frage, inwieweit besondere Tarifregime zugelassen werden, dürfte in den nächsten Wochen konkreter werden. Ein Abschluss der Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament wird nach deren jeweiligen Positionierungen dann in der ersten Hälfte von 2027 erwartet.

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