Johannes Imminger

Kommission legt neues EU-Energiepaket zu Elektrifizierung und Netzentgelten vor

22.07.2026

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 ein Energiepaket vorgelegt, das einen Aktionsplan zur Elektrifizierung der EU und einen Gesetzesvorschlag zu Netzentgelten enthält. Beide sollen dazu beitragen, die Energieunabhängigkeit der EU zu erhöhen und die Energiekosten zu senken.

Pressekonferenz der Europäischen Kommission zum Energy Package© Europäische Kommission

Während der Aktionsplan zur Elektrifizierung vor allem Ankündigungen für zukünftige Initiativen auf EU-Ebene zusammenfasst, enthält der neue Gesetzesvorschlag der Kommission zu Netzentgelten konkrete Änderungen an der bestehenden EU-Strombinnenmarktverordnung. Im nächsten Schritt müssen sich nun das Europäische Parlament und der Rat dazu positionieren, bevor gemeinsam mit der Kommission die Trilogverhandlungen zur Festlegung des endgültigen Gesetzestexts beginnen können. 

Ankündigung eines neuen EU-Elektrifizierungsziels

Die Kommission möchte die Elektrifizierung Europas beschleunigen, um sowohl Verbraucher*innen als auch Unternehmen in der EU besser vor Preisspitzen bei fossilen Brennstoffen zu schützen und Europa energieunabhängiger zu machen. 

In ihrem Aktionsplan zur Elektrifizierung kündigt die Kommission deshalb ein neues Elektrifizierungsziel an. Demnach soll der Stromanteil am Endenergieverbrauch bis 2040 von derzeit rund 23% auf 46% verdoppelt werden.  

Anders als z.B. das in der RED festgeschriebene Ausbauziel für Erneuerbare Energien in der EU soll das neue Elektrifizierungsziel nicht verbindlich, sondern indikativ sein. Es soll Teil des von der Kommission für Dezember 2026 angekündigten Energieunion-Pakets werden, wobei noch eine Entscheidung zur genauen Vorgehensweise aussteht. Nach jetzigem Stand ist beispielsweise eine Aufnahme des Ziels in die im Energieunion-Paket enthaltene Neufassung der Verordnung zur Governance der Energieunion denkbar. Letztere beinhaltet u.a. auch den rechtlichen Rahmen für die Erstellung der Nationalen Energie- und Klimapläne (NEKPs), den die Kommission ebenfalls überarbeiten möchte.  

Parallel dazu soll durch das Energieunion-Paket im Dezember auch die Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Gesetzgebung der EU an die Zielarchitektur für 2040 („Post-2030-Rahmen“) angepasst werden. Bisher steht auf EU-Ebene für 2040 nur das CO2-Reduktionsziel von 90% fest. 

Reduktion der Benachteiligung von Strom gegenüber Gas

In ihrem Aktionsplan zur Elektrifizierung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten zudem auf, mögliche Benachteiligungen von Strom gegenüber Gas in der Besteuerung und Preisbildung zu reduzieren. Derzeit wird Strom in den meisten Mitgliedstaaten höher besteuert als Gas. Aus Sicht der Kommission ist dies eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu einer höheren Elektrifizierungsrate. 

Mitgliedstaaten sollen konkrete Maßnahmen ergreifen, so dass Strom bis 2030 für Haushalte maximal zweieinhalbmal bzw. für die Industrie maximal doppelt so teuer wie Gas ist. Außerdem möchte die Kommission, dass Mitgliedstaaten Subventionen für fossile Energieträger beenden. 

Anerkennung des wichtigen Beitrags der Fernwärme und -kälte

Zugleich kündigt die Kommission einen seit mehreren Monaten erwarteten, separaten Wärme- und Kälte-Aktionsplan an. Bereits im vorliegenden Aktionsplan zur Elektrifizierung wird die Fernwärme- und -kälte als komplementär zur direkten Elektrifizierung hervorgehoben. Die Kommission möchte deshalb nicht-legislative Maßnahmen ergreifen, um Investitionen in Fernwärme- und -kälte zu stärken. 

Der Fokus im neuen Aktionsplan liegt auf der Förderung von gebäudeeigenen Wärmepumpen. Die Kommission adressiert jedoch auch Geothermie und Abwärme jeweils eigenständig und möchte auch hierzu nicht-legislative Maßnahmen setzen, um deren Business-Modelle zu stärken. 

Bis 2030 gibt sie in diesem Bereich drei KPIs vor: Die Fernwärme- und -kälte soll bis 2030 15% des gesamten Wärme- und Kältebedarfs in der EU abdecken. Fernwärme- und -kältenetze sollen jährlich um 6 bis 7% wachsen. Bis 2050 soll Abwärme zudem 11% der EU-Wärmenachfrage decken. 

Elektrifizierung des Verkehrs als Priorität

Die Elektrifizierung des Verkehrssektors ist eine weitere Priorität des Aktionsplans. Aus Sicht der Kommission ist er einer der Sektoren, die noch am stärksten von fossilen Brennstoffen abhängig sind. Um dies zu ändern, möchte die Kommission u.a. den Aufbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen und noch in diesem Jahr eine Überarbeitung der AFIR-Verordnung auf den Weg bringen. 

Um die Einführung von alternativen Antrieben insbesondere bei den Öffis voranzutreiben, bestätigt der Aktionsplan die Überprüfung der europäischen Clean Vehicles Directive für Q4 2027.  

Neuer Gesetzgebungsvorschlag zu Netzentgelten

Um die Kosten – und damit aus Kommissionssicht eines der zentralen Hindernisse – für die Elektrifizierung zu senken, möchte sie auch Änderungen an den in der Strombinnenmarktverordnung festgelegten Prinzipien für Netzentgelte vornehmen. Sie argumentiert, dass diese etwa ein Viertel der Stromrechnungen der Haushalte ausmachen und eine effiziente und kostengünstige Nutzung der Stromnetze die Nutzung von Strom an sich attraktiver mache. Durch die Unterstützung intelligenter und digitaler Lösungen soll zudem die Integration sauberer einheimischer Energie in die Stromnetze weiter verbessert werden, nicht zuletzt durch den EU-weiten Rollout von Smart Metern. 

Für Netzentgelte möchte die Kommission deshalb neue EU-weite Prinzipien festschreiben, insbesondere um Anreize für den kosteneffizienten Ausbau und Betrieb sowohl der Verteil- als auch der Übertragungsnetze zu schaffen. Tarifmethodologien sollen zukünftig neben CAPEX auch stärker OPEX sowie antizipative Investitionen berücksichtigen.  

Die Kommission möchte den Mitgliedstaaten zudem spezielle Tarifregime für bestimmte Nutzer*innengruppen, wie z.B. energieintensive Industrien, Rechenzentren und Energiegemeinschaften, ermöglichen. Sie fordert zudem kostenreflektive Netzentgelte für Speicher unter Berücksichtigung ihres Netznutzens.  

Netzbetreiber sollen erhöhten Transparenzpflichten unterliegen. Alle vier Jahre soll ein Effizienzvergleich der Netzbetreiber durchgeführt werden – von ACER für die Übertragungsnetzbetreiber und von den nationalen Regulierungsbehörden für die Verteilnetzbetreiber. 

Regulierungsbehörden sollen zudem den Einsatz netzalternativer, intelligenter und digitaler Lösungen fördern. Außerdem möchte die Kommission den Regulierungsbehörden ermöglichen, spekulative Netzanschlussanträge leichter zu verhindern und bei Netzanschlussvorhaben einen ausreichenden Projektfortschritt sicherzustellen. Zudem sollen bestimmte Kategorien von Netznutzer*innen beim Netzanschluss priorisiert werden können.