Der Verkehrssektor zählt zu den Hauptverursachern für Treibhausgasemissionen. Um die Dekarbonisierung im Verkehr voranzutreiben, setzen Städte verstärkt auf emissionsfreie Fahrzeuge. Wie kann der Umstieg auf Elektro- und Wasserstoffbusse im öffentlichen Verkehr vorangetrieben werden?
Die Clean Vehicles Directive (CVD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die CO₂- und Luftschadstoffemissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren. Konkret soll die CVD sicherstellen, dass im öffentlichen Verkehr vermehrt saubere und emissionsfreie Fahrzeuge im Einsatz sind. Die Richtlinie wurde im Juni 2019 von der EU erlassen und gilt in Österreich seit 3. August 2021. Sie legt Mindestziele für die Beschaffung von emissionsfreien bzw. sauberen Fahrzeugen fest, um die Luftqualität in Städten zu verbessern, Verkehrslärm zu reduzieren, Treibhausgasemissionen zu verringern und einen Markt für emissionsfreie bzw. saubere Fahrzeuge zu schaffen. In Österreich gilt diesbezüglich das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG).
Auftraggebende müssen einen bestimmten Mindestanteil sauberer Fahrzeuge beschaffen bzw. einsetzen. Die definierten Mindestanteile müssen dabei nicht bei jedem Vergabeverfahren, sondern insgesamt innerhalb des mehrjährigen Bezugszeiträume erreicht werden:
- Erster Bezugszeitraum (CVD I): 3. August 2021 bis Dezember 2025: Mindestens 45% der Busse müssen sauber sein, die Hälfte davon (22,5 %) emissionsfrei.
- Zweiter Bezugszeitraum (CVD II): 2026 bis Dezember 2030: Mindestens 65% der Busse müssen sauber sein, die Hälfte davon (32,5 %) emissionsfrei.
- Weitere Bezugszeitraume: jeweils fünf Jahre ab 1. Jänner 2031.
Als sauber gelten laut EU-Richtlinie vor allem folgende alternative Kraftstoffe: Elektrizität, Wasserstoff, Biokraftstoffe, Erdgas, Biomethan sowie aus erneuerbaren Energiequellen gewonnene synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe. Als emissionsfrei gelten nur Batterie-, und Wasserstoff- als auch Range-Extender-Fahrzeuge.
Die Wiener Linien haben sich österreichweit als Vorreiterin in den Bereichen Klimaschutz und emissionsfreie Antriebe etabliert. Dafür setzen sie auf einen Mix aus verschiedenen Antriebstechnologien und Fahrzeugtypen. Zum Einsatz kommen im Laufe des Jahres 2025 sowohl Batterie-, und Wasserstoff- als auch Range-Extender-Busse. In der Innenstadt sind bereits seit 2013 Batteriekleinbusse auf den Linien 2A und 3A unterwegs. Diese werden durch Range-Extender-Busse ersetzt. 2024 wurden die ersten Normalbuslinien auf Batteriebetrieb umgestellt. 2025 starten die Wiener Linien nicht nur die erste Wasserstofflinie (39A), sondern bis zum Ende des Jahres wird rund ein Fünftel der gesamten Busflotte auf emissionslose Antriebe umgestellt.
Die Umstellung der Busflotte sowie der Auf- und Ausbau der Infrastruktur sind sehr kostenintensiv. Mit EBIN (Emissionsfreie Busse und Infrastruktur) gibt es ein Förderprogramm für Projekte, die zur Einführung und zum Betrieb emissionsfreier Busse beitragen. Neben emissionsfreien Bussen sind auch die dafür notwendige Infrastruktur und Begleitleistungen wie Schulungen und Trainings für das Bedien- und Wartungspersonal förderungswürdig. EBIN stellt einen Eckpfeiler zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Verkehrssektor in Österreich und der EU dar.
Das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG) setzt die CVD in Österreich um. Neben den Mindestzielen und Bezugsräumen regelt das SFBG die Berichtspflichten und legt die Strafbestimmungen fest. Im Fall der Wiener Linien muss der Bericht für alle Fahrzeuge im Linienbetrieb erfolgen, unabhängig davon, ob die Buslinie im Eigen- oder Fremdbetrieb ist. Bei Nichterfüllung der Mindestanteile können Geldbußen verhängt werden, die bis zu 225.000 Euro für jedes nicht angeschaffte emissionsfreie Fahrzeug betragen können. Für jeden nicht beschafften sauberen Bus liegt die Höhe der Geldbuße bei bis zu 125.000 Euro.
Die Verordnung (EU) 2019/1242 legte erstmals EU-weit verbindliche CO₂-Emissionsstandards für neue schwere Nutzfahrzeuge fest. Im Mai 2024 wurde diese durch die Verordnung (EU) 2024/1610 verschärft und enthält nun ein klares Zero-Emission-Mandat für städtische Busse: Ab 2030 müssen 90 % der neu zugelassenen Stadtbusse emissionsfrei sein; ab 2035 dürfen nur noch emissionsfreie Stadtbusse neu in Verkehr gebracht werden. Für andere schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw oder Reisebusse gelten gestaffelte CO₂-Reduktionsziele: minus 45 % bis 2030, 65 % bis 2035 und 90 % bis 2040, jeweils im Vergleich zu den Werten von 2019. Diese Vorgaben sind Teil der EU-Strategie zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors und zur Förderung klimaneutraler Mobilität, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr. Ihre Einhaltung wird mit strengen finanziellen Sanktionen durchgesetzt.
Die regulatorischen Anforderungen betreffen nicht nur öffentliche Beschaffer, sondern entfalten erhebliche Wirkung auf Seiten der Hersteller. Sie sind gezwungen, ihre Produktstrategien grundlegend anzupassen. Um weiterhin am Markt bestehen zu können, müssen sie verstärkt emissionsfreie Busse (z. B. Elektro- oder Wasserstoffbusse) entwickeln und anbieten. Hersteller, die keine entsprechenden Modelle bereitstellen, verlieren zunehmend den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, die absehbar nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zulassen. Hinzu kommen potenziell hohe Strafzahlungen, wenn sie die CO₂-Zielwerte nicht einhalten. Damit übt der regulatorische Rahmen nicht nur wirtschaftlichen Druck aus, sondern treibt auch die technische Transformation in der europäischen Busindustrie entscheidend voran.
Um den Wandel hin zu einem klimafreundlichen öffentlichen Verkehr zu beschleunigen, braucht es klare politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Eine Weiterführung der Förderprogramme ist dabei zentral.
Zwischen 2022 und 2025 stehen im Rahmen des Förderprogramms EBIN insgesamt 250 Mio. Euro an RRF-Förderbudget zur Verfügung, um Unternehmen bei der Anschaffung emissionsfreier Nutzfahrzeuge zu unterstützen. Ziel ist es, die Anzahl der E-Busse in Österreich deutlich zu erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur CO₂-Reduktion im öffentlichen Verkehr zu leisten. Um diese Entwicklung weiter voranzutreiben, ist eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des Förderprogramms unerlässlich.
Verpflichtende Quoten für emissionsfreie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr und Gütertransport sind entscheidend, um die Umstellung zu beschleunigen. Gleichzeitig braucht es strengere CO₂-Grenzwerte für Neufahrzeuge, um emissionsfreie Antriebe weiter am Markt zu etablieren. Ein Verbrenner-Aus bis 2035, insbesondere für städtische Flotten, schafft klare Rahmenbedingungen für diesen Wandel und sollte beibehalten werden.
Wichtig ist dabei: Ab 2035 gilt kein generelles Verbot für Verbrenner, sondern eine Regelung für Neuzulassungen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch Neufahrzeuge zugelassen werden, die CO₂-emissionsfrei fahren. Bestehende Benzin- und Dieselautos bleiben weiterhin nutzbar, allerdings werden sie nicht mehr neu erhältlich sein. E-Fuels-kompatible Verbrenner sind nicht ausgeschlossen, sofern sie klimaneutral betrieben werden.
Null-Emissionszonen können zudem die Umstellung auf emissionsfreie Busse im öffentlichen Verkehr beschleunigen. Wenn nur noch emissionsfreie Fahrzeuge bestimmte Stadtbereiche befahren dürfen, steigt der Anreiz für Verkehrsbetriebe, ihre Flotten auf alternative Antriebe umzustellen. In Europa sind bereits 73 % der städtischen Zufahrtsregelungen Umwelt- oder Null-Emissionszonen – ein klares Zeichen dafür, dass diese Maßnahmen ein zentraler Baustein für nachhaltige Mobilität sind.