Kaum ein europäisches Klimaschutzinstrument wurde in den vergangenen Monaten so intensiv diskutiert wie der Europäische Emissionshandel (EU ETS). Angesichts hoher Energiepreise, wachsender Wettbewerbsbedenken und zunehmender Transformationskosten hatten mehrere Mitgliedstaaten sowie Vertreter*innen energieintensiver Industrien Anpassungen bis hin zu einer grundlegenden Neuausrichtung des Systems gefordert. Auch die geplante Einbeziehung weiterer Sektoren – insbesondere der thermischen Abfallverwertung – wurde im Vorfeld kontrovers diskutiert.
© Jon Anders WikenMit ihrem am 17. Juli 2026 veröffentlichten Legislativvorschlag setzt die Europäische Kommission jedoch ein klares Signal: Der EU-Emissionshandel soll auch nach 2030 das zentrale klimapolitische Steuerungsinstrument der Europäischen Union bleiben. Statt das System grundlegend zu verändern, setzt die Kommission auf eine gezielte Weiterentwicklung und versucht, klima- und wirtschaftspolitische Ziele zu verbinden. Damit soll der Emissionshandel an die europäischen Klimaziele angepasst, Investitionen in klimafreundliche Technologien zu beschleunigt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt werden.
Der Vorschlag ist Teil des neuen europäischen Klimarahmens bis 2040 (Ziel: 90% CO2-Reduktion) und versucht, die 2021 angestoßenen und bisher v.a. auf das Zieljahr 2030 ausgerichteten Reformen des „Fit for 55“-Pakets an die Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts anzupassen. Während das Grundprinzip des Emissionshandels – eine kontinuierlich sinkende Menge verfügbarer Emissionszertifikate – erhalten bleibt, schlägt die Kommission zahlreiche Anpassungen vor: von der Weiterentwicklung der kostenlosen Zuteilung über neue Förderinstrumente bis hin zur Einbeziehung weiterer Emissionsquellen und der stärkeren Berücksichtigung von Carbon Removals.
Bis die Änderungen tatsächlich in Kraft treten, ist allerdings noch ein intensiver politischer Prozess zu durchlaufen. Das Europäische Parlament und der Rat werden nun im nächsten Schritt ihre jeweiligen Positionen erarbeiten, bevor die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen. Eine politische Einigung der drei EU-Institutionen wird derzeit für das erste Quartal 2027 angestrebt.
Ein zentraler Bestandteil des Vorschlags ist die Anpassung der sogenannten ETS-Obergrenze („Cap“). Die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionszertifikate soll auch nach 2030 weiter sinken, allerdings mit einer moderateren Reduktionsgeschwindigkeit als bisher vorgesehen.
Der lineare Reduktionsfaktor soll zwischen 2031 und 2035 jährlich 3,7 Prozent betragen und ab 2036 auf 1,7 Prozent sinken. Dadurch würden auch in den 2040er-Jahren weiterhin Zertifikate ausgegeben beziehungsweise versteigert werden können.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, künftig in begrenztem Umfang hochwertige internationale Emissionsgutschriften anzurechnen. Gleichzeitig sollen permanente CO₂-Entnahmen – etwa durch BioCCS oder Direct Air Capture mit geologischer Speicherung – schrittweise in das ETS integriert werden. Damit sollen klassische Emissionsminderungen und dauerhafte CO₂-Entnahmen künftig stärker zusammengedacht werden.
Neben der Weiterentwicklung des Emissionshandels setzt der Vorschlag einen deutlichen Schwerpunkt auf Investitionen in die Dekarbonisierung der europäischen Industrie.
Mit der geplanten Industrial Decarbonisation Bank soll ab 2028 ein neues europäisches Förderinstrument entstehen, das Investitionen in emissionsarme Produktionsverfahren und innovative Technologien beschleunigt. Ergänzend sollen der Innovationsfonds und der Modernisierungsfonds weiterentwickelt und stärker auf Elektrifizierung, Carbon Capture sowie klimafreundliche Industrie- und Energieinfrastruktur ausgerichtet werden.
Auch die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten sollen künftig noch gezielter eingesetzt werden. Mindestens die Hälfte der ETS-Erlöse soll in definierte Prioritätsbereiche fließen – darunter saubere Energien, Strom- und Wärmenetze, industrielle Dekarbonisierung, klimafreundliche Mobilität sowie Forschung und Innovation. Bisher hatten die Mitgliedstaaten einen größeren Spielraum bei deren Einsatz. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieser Vorschlag in den anstehenden Verhandlungen der EU-Institutionen zu den umstrittensten zählen wird.
Laut Kommission soll damit sichergestellt werden, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel gezielt jene Bereiche unterstützen, in denen besonders große Emissionsminderungen erreicht werden können.
Trotz steigender Klimaziele hält die Kommission an der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten als Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage fest.
Die bestehenden Regelungen sollen bis 2040 verlängert werden. Gleichzeitig werden auch sie stärker an konkrete Investitionen in die Dekarbonisierung geknüpft: Unternehmen sollen künftig nur dann die vollständige kostenlose Zuteilung erhalten, wenn sie entsprechende Investitionspläne vorlegen und diese nachweislich umsetzen.
Auch die Benchmarks, auf deren Grundlage die kostenlose Zuteilung innerhalb eines Sektors erfolgt, sollen künftig stärker den tatsächlichen Dekarbonisierungspfaden einzelner Industriezweige entsprechen.
Zu den umstrittensten Punkten der Reform zählt die geplante Einbeziehung der Verbrennung und Mitverbrennung nicht-gefährlicher Abfälle in den Emissionshandel. Die geplante Integration dieses Bereichs war bereits im Vorfeld Gegenstand intensiver fachlicher und politischer Diskussionen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf bestehende Entsorgungs- und Wärmesysteme.
Die Kommission schlägt vor, Anlagen mit einer Verbrennungskapazität von mehr als drei Tonnen pro Stunde schrittweise zwischen 2031 und 2034 in den EU-ETS aufzunehmen. Die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten soll dabei stufenweise eingeführt werden und ab 2034 vollständig gelten. Anlagen zur Verbrennung gefährlicher Abfälle bleiben weiterhin vom Anwendungsbereich des Emissionshandels ausgenommen.
Der Vorschlag eröffnet den Mitgliedstaaten zudem eine befristete Opt-out-Möglichkeit für Anlagen bis Ende 2035. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zwei von drei definierten Kriterien erfüllen – etwa eine nationale CO₂-Bepreisung oder das Erreichen zentraler Recycling- beziehungsweise Deponieziele.
Gleichzeitig bestätigt der Vorschlag die Fortführung der kostenlosen Zuteilung für Anlagen zur energetischen Abfallverwertung, die Fernwärme bereitstellen. Darüber hinaus sollen Investitionen in emissionsmindernde Technologien – insbesondere Carbon Capture – künftig gezielt über die Industrial Decarbonisation Bank sowie den Innovations- und Modernisierungsfonds unterstützt werden.
Die Vorschriften für Monitoring, Reporting und Verification (MRV) bleiben auch künftig eine zentrale Grundlage des Emissionshandelssystems. Für die kommunale Abfallverbrennung sollen die bestehenden Monitoringregeln laut Kommissionsvorschlag entsprechend angepasst werden.
Die einheitliche Erfassung, Berichterstattung und Prüfung von Emissionen bildet die Grundlage für eine verlässliche Umsetzung des Emissionshandels und soll demnach auch bei neuen Anwendungsbereichen gewährleistet bleiben.
Neu ist außerdem, dass ab 2034 auch Deponien für nicht-gefährliche Abfälle in das MRV-System aufgenommen werden sollen. Ziel ist zunächst die systematische Erfassung und Bewertung von Methanemissionen. Eine Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten ist damit laut Kommissionsvorschlag aber noch nicht verbunden.
Die neuen Vorgaben sollen sich auf künftig festgelegte „Beste Verfügbare Techniken“ (BVT) sowie ein umfassendes Deponieregister stützen. Eine Überprüfungsklausel sieht vor, auf Basis der gewonnenen Daten zu bewerten, ob eine spätere Einbeziehung von Deponieemissionen in den EU-ETS sinnvoll und angemessen wäre.
Mit dem Vorschlag der Kommission beginnt nun die entscheidende Phase der politischen Verhandlungen. Das Europäisches Parlament und der Rat werden in den kommenden Monaten ihre jeweiligen Positionen entwickeln, bevor die Trilogverhandlungen mit der Kommission starten. Eine politische Einigung wird derzeit für das erste Quartal 2027 angestrebt.
Gerade bei den neuen Anwendungsbereichen und den vorgesehenen Förderinstrumenten wird es im weiteren Verfahren auf eine präzise Ausgestaltung ankommen. Entscheidend wird sein, wie die neuen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden und wie der Ausgleich zwischen ambitioniertem Klimaschutz, leistbarer Energieversorgung und industrieller Wettbewerbsfähigkeit gestaltet wird.
Die kommenden Verhandlungen werden somit maßgeblich prägen, wie der europäische Emissionshandel nach 2030 funktioniert – und welche Rahmenbedingungen für die Transformation von Energie, Industrie, Wärme und Abfallwirtschaft in Europa entstehen.


Leitung Büro Brüssel der Wiener Stadtwerke