Der Sommer 2026 war eine Härteprobe für das europäische Energiesystem: Hohe Temperaturen und Trockenheit trafen auf eine zeitweise eingeschränkte Stromproduktion und gleichzeitig steigenden Strombedarf. Parallel dazu wurden in Österreich und auf europäischer Ebene wichtige energie- und klimapolitische Weichen gestellt. Zeit für einen Rückblick auf einen ereignisreichen Energiesommer.
© viadonau/Stefan ScheuringerHohe Temperaturen und ausbleibende Niederschläge machten sich diesen Sommer auch im Energiesystem bemerkbar. In Österreich lag die Stromproduktion aus Wasserkraft deutlich unter dem langjährigen Niveau. Europaweit kamen Einschränkungen bei der Stromproduktion aus Kernkraftwerken hinzu, die aufgrund unzureichender Kühlung vom Netz gehen mussten. In Ländern wie Ungarn musste zum Strom sparen aufgerufen werden., während gleichzeitig der Stromverbrauch für Kühlung stieg.
Der Sommer hat damit einmal mehr gezeigt: Ein klimaneutrales Energiesystem muss nicht nur erneuerbar, sondern auch resilient sein. Ein breiter Mix und Zusammenspiel an Erzeugungstechnologien, Speichern, leistungsfähigen Netzen und flexiblen Verbraucher*innen ist dabei essentiell.
Für Österreich bedeutet das auch, die Potenziale von Windkraft konsequenter zu nutzen. Der neue Windatlas liefert dafür eine wichtige Grundlage und zeigt, wo zusätzliche Potenziale für die Stromproduktion aus Wind vorhanden sind.
Auch bei der Finanzierung und Nutzung der Stromnetze wurden diesen Sommer wichtige Weichen gestellt. Anfang Juli legte die E-Control den Begutachtungsentwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) vor. Auf Basis des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes soll sie die Grundlage für eine neue Netzentgeltstruktur ab 2027 schaffen.
Eine zentrale Änderung: Künftig soll bei den Netznutzungsentgelten stärker berücksichtigt werden, welche Leistung beansprucht wird. Innerhalb der nächsten drei Jahre soll über alle Netzebenen hinweg ein Verhältnis von 50 % Arbeits- und 50 % Leistungsanteil erreicht werden. Ergänzend sollen zeitlich vergünstigte Netzentgelte Anreize schaffen, den Stromverbrauch in Zeiten hoher erneuerbarer Erzeugung oder niedriger Netzauslastung zu verschieben.
Auch Flexibilität und Speicher spielen in der neuen Systematik eine größere Rolle. Systemdienliche Speicher können unter bestimmten Voraussetzungen von Netznutzungs- und Netzverlustentgelten befreit werden. Die Definition von Systemdienlichkeit bleibt allerdings zu eng: Andere Technologien und Betriebsweisen, die ebenfalls zur Stabilisierung des Energiesystems beitragen können – etwa Elektrolyseure, hybride Anlagen oder sektorübergreifende Flexibilitätslösungen – werden nicht ausdrücklich berücksichtigt, die Vorgabe für die netzdienlichen Standorte sind in der Praxis kaum zu finden.
Die Grundsätze für die Netzentgelte sollen im Herbst feststehen. Wie sich die Reform finanziell konkret auf Netzbetreiber, Kund*innen und Anlagenbetreiber auswirkt, wird allerdings erst mit der nachfolgenden Tarifverordnung klar.
Auch für die Wärmewende gab es diesen Sommer wichtige Entwicklungen. Vom auch für Rohstoffe zuständigen Finanzministerium wurden Pläne für Änderungen des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG) angekündigt. Damit sollen bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung tiefer Geothermie geschaffen werden.
Gerade in dicht besiedelten Städten bietet Geothermie großes Potenzial für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. In Wien soll sie künftig einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme leisten.
Auch in der österreichischen Klimapolitik kam vor allem durch die Extremdürren Bewegung in eine lange offene Baustelle: Beim Klimagesetz wurde eine Einigung erzielt. Damit soll Österreich wieder einen gesetzlichen Rahmen für seine Klimapolitik erhalten.
Nach Vorbild des Wiener Klimagesetzes werden vor allem neue Governance-Strukturen sowie das Klimaziel 2040 festgesetzt. Konkrete sektorale Klimaziele sollen jedoch nicht direkt im Gesetz festgelegt werden. Erfasst werden sollen die Emissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels – darunter insbesondere Gebäude und Verkehr.
Die konkreten Maßnahmen sollen analog zum Wiener Modell in einem Klimafahrplan festgelegt werden, der bis Ende 2027 erarbeitet werden soll.
Vorgesehen ist dem Vernehmen nach zwar ein Korrekturmechanismus bei Zielverfehlungen: Stellt die Bundesregierung fest, dass ein Sektor nicht auf dem notwendigen Emissionsreduktionspfad liegt, soll die Steuerungsgruppe innerhalb von drei Monaten Gegenmaßnahmen vorschlagen und diese innerhalb weiterer drei Monate beschließen. Darüber hinausgehende Sanktionen bei einer Zielverfehlung sind jedoch nicht vorgesehen.
Noch offen ist unter anderem die Ausgestaltung einer sogenannten „Standort-Klausel“, mit der auf volkswirtschaftliche Verwerfungen reagiert werden könnte und das Ziel der Klimaneutralität verschoben werden.
Im Zusammenhang mit dem Klimagesetz wurden auch Änderungen im Carbon Management angekündigt. Nach Empfehlung der österreichischen Carbon Management Strategie soll das Verbot für Carbon Capture and Storage (CCS) fallen.
CCS soll dabei insbesondere dort eine Rolle spielen, wo CO₂-Emissionen technisch nur schwer oder gar nicht vermieden werden können, beispielsweise in der Zementindustrie oder in der Abfallverbrennung.
Bewegung gibt es auch beim Europäischen Emissionshandel (ETS 1). Noch vor der Sommerpause legte die Kommission am 17. Juli Vorschläge für dessen Überarbeitung vor. Trotz industriepolitisch motivierter Kritik aus einigen Mitgliedstaaten soll der Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument der EU erhalten bleiben.
Gleichzeitig sind Anpassungen vorgesehen: Die allgemeine Verknappung der verfügbaren Zertifikate soll langsamer erfolgen als bisher geplant, während die Zuteilung von Freizertifikaten für Teile der Industrie und für Fernwärme verlängert werden soll.
Mit Ende der Sommerpause starten dazu die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat. Für Diskussionen dürfte insbesondere der Vorschlag sorgen, Müllverbrennungsanlagen bis 2034 schrittweise in den ETS einzubeziehen, ohne gleichzeitig Deponien zu erfassen. Gerade für die kommunale Abfallwirtschaft wird die konkrete Ausgestaltung daher entscheidend sein.
Mit dem Ende der Brüsseler Sommerpause beginnt auch energie- und klimapolitisch ein intensiver Herbst. Im Mittelpunkt steht eine grundlegende Frage: Wie soll die europäische Energie- und Klimapolitik nach 2030 aussehen?
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem für Dezember angekündigten „Energieunion-Paket“, das die Zielarchitektur bis 2040 vorgeben soll. Während ein CO₂-Reduktionsziel von 90 % bereits gesetzlich verankert wurde, ist die weitere Ausgestaltung der Energieziele noch offen. Diskutiert wird insbesondere, ob es weiterhin eigene Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz geben soll – oder stattdessen ein technologieoffeneres Dekarbonisierungsziel, das Kernenergie und erneuerbare Energien gleichstellt.
Der Sommer hat wieder einmal deutlich gemacht, wie eng Klimawandel, Energieversorgung und Infrastruktur mittlerweile miteinander verbunden sind. Extreme Wetterbedingungen stellen das Energiesystem vor neue Herausforderungen.
Die Antwort darauf kann nur ein breiter Mix sein: mehr erneuerbare Erzeugung, diversifizierte Energiequellen, leistungsfähige Netze, Speicher und Flexibilität sowie klimaneutrale Wärme- und Kältelösungen.
