Charlott Gottsauner-Wolf

Drohnenabwehr in Österreich: Regierung legt Zwischenbericht vor

02.10.2026

Ende Oktober 2025 hat der Ministerrat beschlossen, die österreichische Drohnenabwehrstrategie weiterzuentwickeln. Ausschlaggebend dafür waren die zahlreichen Drohnenvorfälle in ganz Europa. Am 24. September 2026 haben Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Staatssekretär Jörg Leichtfried jetzt einen ersten Zwischenbericht der Arbeitsgruppe vorgestellt. Der Abschlussbericht mit der überarbeiteten Strategie soll bis Jahresende folgen.

Pressekonferenz zum Zwischenbericht zur Drohnenabwehr.© BMI/Karl Schober

Was soll sich für Betreiber kritischer Infrastruktur ändern?

Karner hat angekündigt, das Telekommunikationsgesetz (TGK) zu ändern. Betreiber kritischer Infrastruktur, etwa große Energieunternehmen, sollen erkannte Drohnen bei einer Bedrohung künftig auch selbst abwehren dürfen.

Das TGK ist betroffen, weil viele Abwehrsysteme die Funkverbindung der Drohne stören. Solche Störsender dürfen laut TKG bisher nur Sicherheitsbehörden betreiben. Ob auch andere Methoden wie Netze oder Abfangdrohnen darunterfallen, ist offen.

Organisatorisch gibt es bereits ein gemeinsames Drohnen-Lagezentrum, in das Infrastruktur- und Wirtschaftsministerium eingebunden sind. Noch in diesem Jahr ist eine größere Drohnen-Übung mit allen beteiligten Stellen geplant.

Wie ist Drohnenabwehr in Österreich derzeit geregelt?

Der zivile Drohnenbetrieb ist EU-weit einheitlich geregelt. In Österreich ist das Luftfahrtgesetz die zentrale Grundlage, die Aufsicht liegt bei der Austro Control. Diese Regeln sind aber auf den normalen Betrieb ausgelegt, gezielte Angriffe oder Notfälle kommen darin kaum vor. 

Eingreifen darf derzeit nur die Polizei, und auch nur dann, wenn ein gefährlicher Angriff vorliegt, also etwa der Verdacht auf Sabotage oder Spionage. Fliegt eine Drohne bloß ohne Bewilligung über ein Umspannwerk, ist das eine Verwaltungsübertretung, Zwangsmittel sieht das Gesetz dafür nicht vor. Betreiber kritischer Infrastruktur können im Ernstfall nur beobachten und melden. 

Auch die Zuständigkeiten sind aufgesplittert: Mehrere Stellen teilen sich die Verantwortung für Drohnensicherheit, eine übergeordnete Stelle, die alles bündelt, gibt es nicht. Das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG), das seit März 2026 gilt, verpflichtet kritische Einrichtungen zwar zu Risikoanalysen und Schutzmaßnahmen, Drohnen werden darin aber nicht ausdrücklich erwähnt. 

Was noch offen ist

Drohnenabwehr soll damit nicht mehr nur Aufgabe von staatlichen Stellen sein. Wie das in der überarbeiteten Drohnenabwehrstrategie in der Praxis aussehen soll, ist noch offen: Welche Unternehmen betroffen sind, wann sie eingreifen dürfen, mit welchen Mitteln und wie die Abstimmung mit den Behörden laufen soll, wird sich erst mit dem Gesetzesentwurf zeigen.