Sprechen wir über Energiegemeinschaften.

Seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen können Bürger*innen innerhalb von Energiegemeinschaften nun zu aktiven Gestalter*innen der Energiewende werden. Was ist der derzeitige Umsetzungsstand?

Energiegemeinschaften für unsere Energiezukunft

Mit der Richtlinie für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Richtlinie mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt wurden auf EU-Ebene maßgebliche Änderungen für den Energiemarkt der Zukunft beschlossen. Beide Richtlinien sehen Energieverbraucher*innen als aktive Mitglieder („Prosumer“) im Mittelpunkt der Energiewende. In Form von Energiegemeinschaften können sie seit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen im EAG und ElWOG proaktiv an dieser Transformation teilnehmen. Wien Energie hat vier Jahre lang in einer der ersten Energiegemeinschaften Europas, dem VIERTEL ZWEI getestet, wie überschüssige, selbst produzierte Energie gekauft, verkauft oder lokal gespeichert werden kann. Mit diesem Wissen geht man nun in reale Umsetzungsprojekte. Wien Energie hat mit Sommer 2023 eine digitale Plattform für die Gründung und Servicierung von Energiegemeinschaften gelaunched und ist Dienstleister zahlreicher Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wichtige Zahlen auf einen Blick

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Standorte
in ganz Österreich umfasst die größte Energiegemeinschaft die Wien Energie betreut

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Energieformen
(Wind und PV) kommen bei der Bürgerenergiegemeinschaft der VIG zum Einsatz

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GWh
werden jährlich in unseren Energiegemeinschaften erzeugt und in ganz Österreich geteilt

Hintergrundinfos

Die für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften relevanten Bestimmungen sind im Juli 2021 im EAG und ElWOG in Kraft getreten. Seitdem ist die Gründung und der Betrieb von Energiegemeinschaften mit einer oder mit mehreren Erzeugungsanlagen möglich. Auf diese Weise können Bürger*innen aktiv an der Energiewende teilnehmen, indem sie erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen, speichern oder verkaufen. Wien Energie plant gerade die Gründung einer Energiegemeinschaft im "Village im Dritten" - viele weitere werden folgen.

Unsere Forderungen

Seit Juli 2021 sind die relevanten Bestimmungen für die Gründung und den Betrieb von Energiegemeinschaften im EAG und im ElWOG in Kraft. Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Systemnutzungsentgelte-Verordnung im November 2021 wurden darüber hinaus die Reduktionen der Netzentgelte für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften definiert. Somit sind alle gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben, um eine Energiegemeinschaft zu gründen und zu betreiben. Wien Energie hatte im Rahmen der gesetzlichen Begutachtungsfrist untenstehende Forderungen formuliert, welche auch größtenteils in das finale Gesetz aufgenommen wurden.

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