Energieeffizienz ist eine wesentliche Säule des Klimaschutzes. Wie kann diese gesteigert werden?
Im Zuge des "Fit for 55"- Pakets wurde auch die EU Energieeffizienz-Richtlinie (EEDIII) überarbeitet und die Zielvorgaben angehoben. Das Energieeffizienzziel der neuen EU-Richtlinie besagt, dass der Endenergieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um mindestens 11,7% gesenkt werden muss, gemessen an einem 2020-erstellten Referenzszenario des Energieverbrauchs für das Jahr 2030. Während die Obergrenze für den Endverbrauch für die Mitgliedsstaaten verbindlich ist, sind die nationalen Beiträge und Zielpfade indikativ festzulegen. Als größter regionaler Energieanbieter Österreichs misst Wien Energie dem Thema Energieeffizienz eine hohe Bedeutung bei. Neben unseren individuellen Energieberatungen, bei denen gezielte Maßnahmen zum optimalen Energieeinsatz vorgeschlagen werden, führen wir auch zahlreiche Umsetzungsmaßnahmen bei Kund*innen im Rahmen von Energieeffizienz-Dienstleistungen durch.
In Österreich erfolgt die nationale Umsetzung der Kerninhalte der EU-Richtlinie durch das Bundes-Energieeffizienzgesetz. Das im Juni 2023 novelliert und im April 2024 noch einmal adaptiert wurde um die Regelungen zu den Rechenzentren anzupassen. Damit wurden die Regelungen der Energieffizienzrichtlinie EED II aus 2018 umgesetzt und die Ziele angepasst. Österreich hat sich das Ziel gesetzt, 2030 maximal 920 PJ Endenergie zu verbrauchen und dazu einen linearen Zielpfad einzuführen. Die kumulierten Endenergieeinsparungen sollen von 2021 bis 2030 650 PJ betragen. Davon sollen 250 PJ aus geförderten Maßnahmen, wofür 190 Millionen Euro budgetiert werden und 400 PJ aus strategischen Maßnahmen von Bund und Ländern kommen.
Die Umsetzung der Energieeffizienzziele durch strategische und geförderte Maßnahmen ermöglicht eine wesentlich zielgerichtetere Vorgehensweise als bisher. Die Lieferantenverpflichtung führte zu unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwänden ohne entsprechenden Effizienzgewinn.
Die Energieberatungen für Haushaltskund*innen stellt auch heute bereits ein wichtiges Angebot von Wien Energie dar. Diese Angebote werden auch gezielt auf begünstigte Haushalte abgestimmt. Da Energielieferanten keine Informationen über die wirtschaftlichen Hintergründe der Kund*innen haben, hat sich die gemeinsame Betreuung von Energielieferanten und sozialen Einrichtungen bewährt und wird weitergeführt.
Energielieferanten leisten über die Verpflichtung zur Energieberatungen und Maßnahmen die im eigenen Bereich und im Bereich der Kund*innen über Audits und Managementsysteme umfasst einen wichtigen Beitrag. Das Know-How der Energieversorger zur Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen wird damit sowohl Haushalts- als auch gewerblichen Kund*innen zur Verfügung stehen.
Wesentlich für die Hebung der Energieeffizienz ist, dass alle Maßnahmen berücksichtigt werden können - derzeit ist das nur auf Maßnahmen beschränkt die beim Endverbrauch stattfinden. Aber auch in der Energiebereitstellung werden schon heute Maßnahmen gesetzt die angerechnet werden sollten. Um Lock-In-Effekte in fossile Energieträger zu vermeiden, sind Vorgaben über Förderungen oder die einschlägigen Gesetze zur Klimaneutralität geeigneter, als die Nicht-Berücksichtigung von Einsparungsmaßnahmen bei fossilen oder Umwandlungssystemen.