Einfach erklärt: Reformpartnerschaft

01.10.2026

Österreich soll in den kommenden Jahren umfassend reformiert werden. Bund, Länder, Städte und Gemeinden haben sich dafür auf die sogenannte Reformpartnerschaft verständigt. Ziel ist es, Zuständigkeiten klarer zu regeln, Doppelgleisigkeiten abzubauen und staatliche Strukturen effizienter zu gestalten. Die Reformpartnerschaft umfasst vier Bereiche – darunter auch Energie.

Auf einen Blick

  • Gemeinsamer Reformprozess: Bund, Länder, Städte und Gemeinden arbeiten gemeinsam an Reformen, die staatliche Strukturen einfacher und effizienter machen sollen. 
  • Vier Reformbereiche: Die Reformpartnerschaft umfasst Verwaltung und Verfassung, Energie, Gesundheit und Bildung. 
  • Arbeitsgruppen: In den einzelnen Bereichen erarbeiten Vertreter*innen der beteiligten Ebenen konkrete Reformvorschläge. Im Energiebereich fanden dafür bisher 42 Sitzungen mit rund 90 Stunden Arbeitszeit statt. 
  • Die Umsetzung erfolgt anschließend über politische Vereinbarungen und die notwendigen gesetzlichen Änderungen. 
  • Energie als zentraler Reformbereich: Im Energiebereich geht es insbesondere um schnellere Verfahren, eine effizientere Organisation des Netzausbaus, die Dämpfung der Netzkosten und eine klarere Kompetenzordnung. 
  • Transparenz und Zeitplan: Eine eigene Website dokumentiert den Fortschritt der Projekte. Die gesetzlichen Grundlagen sollen bis Ende 2026 erarbeitet werden.