Das österreichische Klimagesetz

16.09.2026

Das bisherige Klimaschutzgesetz (KSG) soll eine koordinierte Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz ermöglichen. Darin sind konkrete Treibhausgasbudgets je Jahr festgelegt. Das KSG selbst ist weiterhin in Kraft, enthält für die Zeit nach 2020 jedoch keine neuen sektoralen Emissionsziele. Zentrale Koordinations- und Berichtspflichten gelten weiterhin. 2026 hat sich die Bundesregierung auf einen Entwurf für ein neues Klimagesetz (KG) geeinigt. Dieses soll das Ziel der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 gesetzlich verankern und einen neuen Rahmen für die österreichische Klimapolitik schaffen. Vorgesehen sind unter anderem ein Klimafahrplan mit sektoralen Zielpfaden, klare Zuständigkeiten sowie ein Monitoring und eine Wirksamkeitskontrolle.

Das Klimagesetz im Detail

Völker- und unionsrechtliche Verpflichtungen erlauben nur einen bestimmten Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen. National können diese Höchstmengen laut bisherigem Klimaschutzgesetz auf verschiedene Sektoren aufgeteilt werden. Der aktuelle Verpflichtungszeitraum des Klimaschutzgesetzes endete 2020.  Das bestehende KSG ist damit weiterhin in Kraft, seine zentralen Emissionsvorgaben beziehen sich jedoch auf den mittlerweile ausgelaufenen Verpflichtungszeitraum.

Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung im August 2026 auf die Eckpunkte eines neuen Klimagesetzes geeinigt. Dieses soll das Ziel der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 gesetzlich verankern und einen neuen Rahmen für die österreichische Klimapolitik schaffen.

Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Gesamtemissionen und den Zielpfad, wenn 2040 Klimaneutralität erreicht werden soll.

undefined
co2-und-treibhausgasemissionen-in-oesterreich-seit-1990
Open