Zur Erreichung der ehrgeizigen EU-Klimaziele sind milliardenschwere Investitionen in nachhaltige Sektoren notwendig. Wie können diese nachhaltigen Gelder lukriert werden und wohin sollen sie fließen?
Die Gestaltung eines nachhaltigen Finanzwesens ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Green Deal. Zur Erreichung der in Paris vereinbarten globalen Klimaziele, der EU-Klimaziele sowie der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung sind umfassende, zusätzliche private Investitionen in umweltfreundliche Projekte und Aktivitäten notwendig. Im Sinne der Neuausrichtung der Kapitalströme hat die EU-Kommission eine Expert*Innengruppe beauftragt, im Rahmen der Taxonomie-Verordnung ein Klassifizierungssystem zur eindeutigen Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu entwickeln. Die Taxonomie-Verordnung trat am 12. Juli 2020 in Kraft und besteht aus sechs delegierten Rechtsakten, die je nach Rechtsakt zeitlich versetzt erstmalig anzuwenden sind. Um Greenwashing zu vermeiden, gibt es für den Begriff „Nachhaltigkeit“ durch die Taxonomie-Verordnung nun klare Regeln und Rahmenbedingungen, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen nachhaltig bzw. umweltfreundlich wirtschaftet.
Um Investitionen hin zu nachhaltigen Projekten zu lenken und eine Vergleichbarkeit für Investoren sicherzustellen, regelt die Taxonomie einheitliche und transparente Definitionen für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Ergänzend zur Taxonomie-Verordnung gibt es neue Regelungen zur Nichtfinanziellen Berichtserstattung von Unternehmen, alle Anforderungen zur Berichterstattung von relevanten ESG-Zahlen sind in der CSRD geregelt. Ein Teil dieser nichtfinanziellen Berichterstattung betrifft auch den Anteil an nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens Diese Regelungen ermöglichen eine Vergleichbarkeit von Unternehmen und eine transparente Offenlegung relevanter Informationen im Hinblick auf ihr nachhaltiges Wirtschaften. In seiner aktuellen Version dient die Taxonomie als Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten für eine Vielzahl von Branchen, die zusammen für fast 80% der EU-Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, darunter befinden sich Branchen wie erneuerbare Energien, Verkehr, Chemie und Gebäude. Hierfür führt ein Unternehmen ein sogenanntes NACE-Code Screening durch, um zu überprüfen ob die eigenen Wirtschaftsaktivitäten in der Liste der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten vorliegen.
Es ist wichtig, Transparenz und Einheitlichkeit für nachhaltiges Investment zu schaffen. Wien Energie hat sich umfangreich an der Konsultation zum Expertenbericht für die technischen Evaluierungskriterien sowie an jener zu den Kreditvergabekriterien der Europäischen Investitionsbank beteiligt. Besonders bei der Kraft-Wärme-Kopplung und der thermischen Abfallverwertung gibt es aus Sicht von Wien Energie noch grundlegenden Änderungsbedarf.