Sprechen wir über den Mehrjährigen Finanzrahmen

Am 16. Juli wird die Europäische Kommission voraussichtlich ihren ersten Entwurf für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 vorlegen. Bereits im Vorfeld wird intensiv diskutiert: neue Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, mehr Mittel für Verteidigung, stärkere Dezentralisierung der EU-Förderung: Vieles steht im Raum. Doch was wird tatsächlich im Juli präsentiert? Und was passiert im weiteren Prozess nach der Veröffentlichung des Entwurfs?

Wichtige Zahlen auf einen Blick

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Milliarden €
für Verpflichtungen im aktuellen MFR

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Prozent
des Bruttonationaleinkommens (BNE) der 27 EU-Mitgliedstaaten (EU-27)

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bis 2027
ist die Dauer des aktuellen MFR der EU

Hintergrundinfos

Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist das zentrale Planungsinstrument für die Finanzen der Europäischen Union. Er legt fest, wie viel Geld die EU in einem Zeitraum von jeweils sieben Jahren ausgeben darf und in welchen Politikbereichen diese Mittel eingesetzt werden. Damit sorgt er für Planungssicherheit und Haushaltsdisziplin — sowohl für die EU-Institutionen als auch für die Mitgliedstaaten. Der MFR legt auch das Budget während des jeweiligen Förderzyklus fest.

Es ist seit Langem absehbar, dass die Europäische Kommission den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) im kommenden Finanzierungszyklus grundlegend überarbeiten will. Die politischen Rahmenbedingungen haben sich deutlich verändert: Der Krieg in Europa, das Streben nach größerer Energieunabhängigkeit und die Notwendigkeit, die europäische Wirtschaft wiederzubeleben, erfordern neue Prioritäten. Gleichzeitig bleiben die finanziellen Spielräume begrenzt. Hinzu kommt: Die im Rahmen von „Next Generation EU“ bereitgestellten Mittel, mit denen die EU die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie abgefedert hat, müssen langfristig zurückgezahlt werden.

Konkret bedeutet das: Die für RRF-Zuschüsse (Recovery and Resilience Facility) an die Mitgliedstaaten aufgenommenen Kredite werden ab 2028 schrittweise aus dem EU-Haushalt zurückgeführt — und müssen bis 2058 vollständig beglichen sein.

Die Veröffentlichung des Entwurfs für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ist für den 16. Juli geplant. Die Verhandlungen über diesen Vorschlag sollen bis Ende 2027 abgeschlossen werden. Vorgesehen ist, dass sie im Rahmen der litauischen bzw. anschließend der griechischen EU-Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden. Der Rat sollte in der ersten Hälfte des Jahres 2027 eine Einigung erzielen. Im Anschluss wird die Zustimmung des Europäischen Parlaments in der zweiten Jahreshälfte 2027 angestrebt. Geplant ist, dass der neue EU-Haushalt am 1. Januar 2028 in Kraft tritt. Allerdings haben interinstitutionelle Haushaltsverhandlungen in der Vergangenheit häufig länger als vorgesehen gedauert. In der Folge haben sich die EU-Förderausschreibungen für die neuen Programme meist verzögert.

Laut der Mitteilung „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“, die im Februar 2025 veröffentlicht wurde, wird ein Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit Teil des kommenden EU-Haushalts sein. Dieser Fonds soll eine Investitionskapazität schaffen, um gezielt strategische Sektoren und Technologien in Europa zu unterstützen.

Geplant ist zudem die Einrichtung einer neuen Säule für einen sauberen Übergang und die Dekarbonisierung. In dieser Säule sollen künftig unter anderem das EU-Programm LIFE, der EU-Innovationsfonds sowie der Cluster 5 des Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa — einschließlich der Themenbereiche Mobilität und Energie — gebündelt werden.

Allerdings ist die konkrete Ausgestaltung noch offen: Der Innovationsfonds soll weiterhin aus dem Emissionshandelssystem (ETS) finanziert werden, und das Nachfolgeprogramm von Horizont Europa soll als eigenständiges Programm geführt werden. Darüber hinaus sollen digitale Themen künftig in einer eigenen „Digitalisation“-Säule zusammengefasst werden.

Analog zur bisherigen Fazilität für Wiederaufbau und Resilienz (RRF) ist vorgesehen, dass für jedes Mitgliedsland ein nationaler Plan mit wichtigen Reformen und Investitionen erstellt wird. Dabei soll der Fokus auf den Prioritäten der EU liegen, insbesondere auf der Förderung von wirtschaftlichem, sozialem und territorialem Zusammenhalt. Eine gestärkte Kohäsions- und Wachstumspolitik soll weiterhin in Kooperation mit nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften konzipiert und umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen künftig auch Verteidigungsthemen integraler Bestandteil dieser Planungsansätze sein.

Die Entwicklung von Arbeitskraft-Kompetenzen soll durch mehrere Maßnahmen gezielt unterstützt werden:

  • ein reformiertes Erasmus+-Programm;
  • nationale Pläne, die sich an den länderspezifischen Empfehlungen der EU orientieren;
  • sowie Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms

Der grenzüberschreitende Infrastrukturausbau bleibt ein Schwerpunkt. Dieser soll weiterhin durch die Fazilität „Connecting Europe“ vorangetrieben werden. Zusätzlich sind nationale und regionale Investitionen vorgesehen, die diese Projekte im Rahmen der jeweiligen nationalen Pläne ergänzen sollen.

Unsere Forderungen

Kommunale Unternehmen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Sie sichern die effiziente Bereitstellung zentraler öffentlicher Dienstleistungen wie Energie, Verkehr, Wasser und Abfallwirtschaft. Ihre enge Verankerung in den lokalen Gemeinschaften ermöglicht passgenaue und innovative Lösungen, die Nachhaltigkeit und digitale Transformation gezielt vorantreiben. Durch den Ausbau einer resilienten Infrastruktur und die Förderung der regionalen Wirtschaft stärken kommunale Unternehmen den europäischen Binnenmarkt und machen ihn widerstandsfähiger im globalen Wettbewerb.

Vor diesem Hintergrund sollte der künftige Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) gezielte Förderinstrumente für die Energieerzeugung und -verteilung bzw. öffentlichen Verkehr und urbane Mobilitätsinfrastruktur enthalten.

Nationale Einzelpläne sollten auf der Konsultation der relevanten Interessenträger beruhen und sowohl Energiemaßnahmen (einschließlich Verteilernetze) als auch Maßnahmen zur Förderung der Mobilitätswende umfassen.

Die Bedeutung widerstandsfähiger Infrastrukturen nimmt angesichts aktueller und künftiger Herausforderungen deutlich zu. Dieses Thema sollte daher im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und in den EU-Förderprogrammen explizit berücksichtigt werden.

Die Bedeutung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen nimmt zu, weshalb dieses Thema im nächsten MFR und in den EU-Förderprogrammen berücksichtigt werden sollte.

Für die nächste Förderperiode 2028–2034 fordern wir eine substanzielle Fortführung und Erhöhung des Budgets von CEF Transport, um Infrastrukturprojekte mit europäischem Mehrwert zu unterstützen — und zwar sowohl großvolumige als auch kleinere, lokal bedeutende Vorhaben.

Für die künftige Wirkung des Programms ist es entscheidend, dass das EU LIFE Programm fortgeführt wird und sein Gesamtbudget mindestens auf dem bisherigen Niveau bleibt. Eine Erhöhung wäre aus Sicht der kommunalen Mobilitätswende ausdrücklich zu begrüßen.

Wir fordern die Priorisierung von Investitionen in den öffentlichen Verkehr über alle relevanten EU-Fonds und Finanzierungsinstrumente hinweg. Zudem ist die Fortsetzung des CEF Alternative Fuels Infrastructure Facility Programms von entscheidender Bedeutung, um die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe weiterzuentwickeln.

Trotz seines hohen Potenzials für Dekarbonisierung und Energieeffizienz wird der Fernwärme- und Fernkältesektor in EU- und nationalen Förderprogrammen bislang weitgehend übersehen. Es ist daher aus unser Sicht jedenfalls notwendig, diesen Sektor in die Förderprogramme nach 2027 systematisch einzubeziehen.

Der Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft erfordert erhebliche Mittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette — einschließlich Produktion, Transportinfrastruktur und Verteilernetze. Da die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen derzeit ohne Subventionen nicht gegeben ist, sind gezielte Fördermaßnahmen dringend erforderlich.