EU-Förderungen sind ein unerlässliches Puzzlestück, um die Energiewende und Dekarbonisierung in den Mitgliedstaaten finanzierbar zu machen. Europäische Förderprogramme, wie wir sie kennen, starteten 1958 mit der Einrichtung des Europäischen Sozialfonds und haben sich bis heute fortgesetzt, sodass es inzwischen über 40 EU-Förderprogramme gibt. Europäische Förderung ist das finanzielle Instrument zur Umsetzung der EU-Politik: beides geht Hand in Hand.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Energiewende spielen EU-Förderprogramme eine zentrale Rolle. Sie fördern Innovationen, ermöglichen eine Steigerung der Energieeffizienz, integrieren erneuerbare Energien und stärken die Energiesicherheit. Ziel ist es, die EU zum Vorreiter der globalen Energiewende zu machen, indem öffentliche und private Initiativen unterstützt werden, um die Ziele der europäischen Energie- und Klimapolitik zu erreichen. Diese Programme bieten dahingehend einen Mehrwert für die österreichische Wirtschaft und Industrie, insbesondere im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, indem sie Anreize für nachhaltige Innovationen und Investitionen schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Die EU bietet eine breite Palette von Förderprogrammen im Energiebereich an, die Forschung, Innovation, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Infrastrukturprojekte und regionale Entwicklung umfassen.
Viele Programme zielen darauf ab, verschiedene Aspekte der Energieversorgung zu unterstützen, zum Beispiel:
Weitere Programme fördern spezifische Energieprojekte, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaziele der EU zu erreichen, zum Beispiel:
Jedes Programm hat unterschiedliche Schwerpunkte, Zielgruppen und Fördermöglichkeiten, sie bieten jedoch gemeinsam einen umfassenden Rahmen zur Unterstützung von Energiewendeinitiativen.
Wir begrüßen die vielen verschiedenen Förderungsmöglichkeiten für Energieprojekte im Rahmen der oben genannten EU-Programme. Deshalb sollten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten diese wichtigen Energieprogramme auch nach 2027 unterstützen und finanzieren, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Zwar erkennen wir an, dass öffentliche Mittel allein den Investitionsbedarf der EU im Energiebereich nicht decken können, raten aber zur Zurückhaltung bei der Entwicklung neuer so genannter „Blended Financing Schemes“, bei denen EU-Förderungen mit privaten Finanzierungsprodukten, wie Darlehen und Eigenkapital kombiniert werden. Nicht alle Organisationen, insbesondere kommunale Unternehmen, sind rechtlich in der Lage, private Finanzierungen zu erhalten.