Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Energiewende spielen EU-Förderprogramme eine zentrale Rolle. Sie fördern Innovationen, ermöglichen eine Steigerung der Energieeffizienz, integrieren erneuerbare Energien und stärken die Energiesicherheit. Ziel ist es, die EU zum Vorreiter der globalen Energiewende zu machen, indem öffentliche und private Initiativen unterstützt werden, um die Ziele der europäischen Energie- und Klimapolitik zu erreichen. Diese Programme bieten dahingehend einen Mehrwert für die österreichische Wirtschaft und Industrie, insbesondere im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, indem sie Anreize für nachhaltige Innovationen und Investitionen schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Die EU bietet eine breite Palette von Förderprogrammen im Energiebereich an, die Forschung, Innovation, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Infrastrukturprojekte und regionale Entwicklung umfassen.
Viele Programme zielen darauf ab, verschiedene Aspekte der Energieversorgung zu unterstützen, zum Beispiel:
Weitere Programme fördern spezifische Energieprojekte, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaziele der EU zu erreichen, zum Beispiel:
Jedes Programm hat unterschiedliche Schwerpunkte, Zielgruppen und Fördermöglichkeiten, sie bieten jedoch gemeinsam einen umfassenden Rahmen zur Unterstützung von Energiewendeinitiativen.
Die EU bietet eine Reihe von Finanzierungsprogrammen für den Energiebereich an, da dieser für die Erreichung des EU-Ziels, bis 2050 klimaneutral zu sein, von großer Bedeutung ist. Angesichts des Krieges in der Ukraine war die Förderung von Energieprojekten ein wichtiger Bestandteil der REpowerEU-Initiative, um Energie zu sparen, saubere Energie zu erzeugen und die Energieversorgung der EU zu diversifizieren.
Diese Programme umfassen:
Das ELENA Programm der Europäischen Investitionsbank und die European Energie Efficiency Fund TA leisten technische Hilfe für große Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Projekte in Gebäuden und schließlich finanziert das Programm Digitales Europa digitale Technologien im Energie Bereich. Diese Instrumente unterstützen Projekte, die auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, die Erhöhung der Nutzung erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz, und die Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft abzielen.
EU-Förderprogramme zielen darauf ab, die Verbesserung der Energieeffizienz in der Industrie, insbesondere in energieintensiven Unternehmen, zu fördern. Horizon Europe, das größte Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU, bietet energieintensiven Unternehmen durch die Teilnahme an Projekten Zugang zu neuesten Technologien und Forschungsergebnissen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Produktionsprozesse zu optimieren und Energie zu sparen. Über die Horizon Europe Processes4Plant Partnerschaft wird die europäische Prozessindustrie sich mit Regionen und Städten zusammenschließen, um Hubs for Circularity für Energie und Ressourcen in Europa einzurichten. Der EU-Innovationsfonds ist einer der weltweit größten Fonds für die Demonstration innovativer kohlenstoffarmer Technologien. Er unterstützt Industrieprojekte, die hochinnovative Technologien zur Emissionsminderung anwenden. Für energieintensive Unternehmen bietet der Innovationsfonds eine wichtige Finanzierungsquelle, um in zukunftsweisende Technologien zu investieren, die ihre Energieeffizienz und Umweltleistung verbessern.
Der Modernisierungsfonds wird zur Deckung des Investitionsbedarfs in den 10 einkommensschwächeren EU-Ländern herangezogen: Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Slowakei. Er unterstützt Investitionen in die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen, Energieeffizienz, Energiespeicherung, Modernisierung von Energienetzen und den gerechten Übergang in kohlenstoffabhängigen Regionen. Die Gesamteinnahmen des Fonds könnten sich im Zeitraum 2021-30 auf etwa 14 Mrd. EUR belaufen, je nach Kohlenstoffpreis.
Obwohl die EU-Programme für Energieversorger thematisch extrem relevant sind, bestehen manchmal Herausforderungen bei der Antragerstellung und der Projektumsetzung. Nur wenige Förderprogramme bieten eine Förderung für Infrastruktur und ihrer Betriebskosten: EU-Förderungen decken meist die Abschreibungsraten. Da sie in einem regulierten Umfeld arbeiten, ist es vor allem für Netzbetreiber manchmal schwierig, Förderung zu erhalten. Andere Probleme wie die Voraussetzung von grenzüberschreitenden Projekten, riesige Projektkonsortien, geringe Erfolgsraten und geringe Förderbeträge für kommunale Unternehmen sowie kurze Einreichungsfristen können Energieunternehmen von einer Antragstellung abhalten.
Einige Möglichkeiten zur Überwindung dieser Herausforderungen sind beispielsweise die Einstellung von Mitarbeiter*innen mit EU-Fördererfahrung oder die Beauftragung einer Beratung für die Erstellung von Förderanträgen und der Verwaltung der Projekte, eine Priorisierung von EU-Förderprogrammen mit wiederkehrenden Ausschreibungen wie dem EU-LIFE-Programm oder dem EU-Innovationsfonds, sodass man Projektanträge manchmal zwei Jahre im Voraus planen kann und Gespräche mit erfolgreichen und nicht erfolgreichen Projektantragsteller*innen, um ein Gefühl für ein Förderprogramm zu bekommen. Für einige Programme können Energieunternehmen allein Anträge einreichen. Dabei ist zu bedenken, dass die Erfolgsquoten von Jahr zu Jahr und von Thema zu Thema variieren können.
Eine Unterstützung gibt es vor allem durch die Förderung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Diese Partnerschaften helfen Energieunternehmen, finanziellen und technologischen Ressourcen effizienter zu nutzen und geben die Möglichkeit, ihre Themen für zukünftigen EU-Förderthemen zu platzieren. Die Wiener Stadtwerke sind Mitglied von der Europäische Partnerschaft für sauberen Wasserstoff und der Europäischen Partnerschaft für nachhaltige Gebäude (Built4people). Die Europäische Partnerschaften für eine saubere Energiewende, eine industrielle Wertschöpfungskette am Batteriesektor, für eine nachhaltige Stadtentwicklung und für emissionsfreien Straßenverkehr sind auch für den Energiesektor relevant.
Es geht aber nicht nur um Technologien und Infrastrukturen. Über die Programme Erasmus +, EU-LIFE und die Marie-Skłodowska-Curie Actions bietet die EU den Energieunternehmen die Möglichkeit, Kompetenzen der Arbeitskräfte aufzubauen, Ausbildungsprogramme für „green jobs” zu entwickeln und bezahlte Forscher*innen einzustellen, die ihr Wissen weitergeben.
Die Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) deckt den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, See-, Binnenschiffs- und Luftverkehr ab. Zusätzlich zur Unterstützung von Stromtankstellen mit hoher Leistung und Wasserstofftankstellen werden folgende neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:
Über die Recovery and Resilience Facility (RRF – Aufbau und Resilienzfazilität) der Europäischen Union und weiteren nationalen Mitteln stehen darüber hinaus Österreich insgesamt 365 Mio. € für die Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und deren Infrastruktur zur Verfügung. Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (ENIN) unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Auf EU-Ebene existieren abgesehen davon bis dato keine Förderprogramme, die die Anschaffung von E-Fahrzeugen unterstützt.
Neben den offensichtlichen finanziellen Anreizen bieten EU-Förderungen eine Reihe weiterer bedeutender Vorteile.
Der EU-Haushalt wird in einem mehrjährigen Finanzrahmen für einen Zeitraum von sieben Jahren festgelegt. Die EU-Förderprogramme laufen daher von 2021 bis 2027. Obwohl wir erst die Hälfte des aktuellen Zyklus hinter uns haben, wird bereits über die EU-Förderprogramme nach 2027 diskutiert. Es ist von größter Wichtigkeit, dass die Energieunternehmen auf die Konsultationen zu künftigen Finanzierungsprogrammen reagieren und mit ihren nationalen Verwaltungen und nationalen Kontaktstellen sprechen
Wir begrüßen die vielen verschiedenen Förderungsmöglichkeiten für Energieprojekte im Rahmen der oben genannten EU-Programme. Deshalb sollten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten diese wichtigen Energieprogramme auch nach 2027 unterstützen und finanzieren, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Zwar erkennen wir an, dass öffentliche Mittel allein den Investitionsbedarf der EU im Energiebereich nicht decken können, raten aber zur Zurückhaltung bei der Entwicklung neuer so genannter „Blended Financing Schemes“, bei denen EU-Förderungen mit privaten Finanzierungsprodukten, wie Darlehen und Eigenkapital kombiniert werden. Nicht alle Organisationen, insbesondere kommunale Unternehmen, sind rechtlich in der Lage, private Finanzierungen zu erhalten.
EU-Förderung bietet kommunalen Energieunternehmen viele Möglichkeiten, ihre innovativen Dekarbonisierungsprojekte zu finanzieren oder deren Umsetzung zu beschleunigen. Allerdings gibt es einige Hürden beim Lukrieren von EU-Förderung, die überwunden werden müssen. Die Vollkostenrechnung der Infrastruktur ist zum Beispiel nicht über alle EU-Programme erlaubt. Außerdem können das Antragsverfahren und die Projektdurchführung trotz aller Verbesserungen sehr aufwändig sein.
EU-Förderprogramme sollten den Prioritäten des Green Deals weiter folgen, um das Ziel der EU zu bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden zu erreichen. Dies bedeutet weitere Fördermöglichkeiten der Bereiche Energie, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, E-Mobilität und alternative Kraftstoffe. Dahingehend wäre eine Anhebung der Fördersätze für kommunale Unternehmen im zukünftigen F&E Programm zielführend.
Unternehmen, die durch gewisse Leitungs-, Aufsichts-, Kontroll- und/oder Stimmrechte miteinander verbunden sind, gelten derzeit als ein einziges Unternehmen. Für ein Unternehmen gilt, dass die gewährten De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre den Betrag von € 300.000,- nicht überschreiten darf. Deshalb ist es innerhalb eines städtischen Konzerns fast nicht möglich, die Förderungen, die unter De-minimis fallen in Anspruch zu nehmen. Wir empfehlen daher eine Novellierung dieser Verordnungen, um eine angemessene Anhebung der Bagatellgrenze sowie eine Streichung der Regelung zu machen, was unter einem einzigen Unternehmen zu verstehen ist. Außerdem herrscht trotz Novellierung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) auf EU-Ebene immer noch große Verwirrung über die Kumulation staatlicher Beihilfen und die Kombination verschiedener nationaler und EU-Förderprogramme zur Finanzierung großer Einzelprojekte. Daher achten viele potenziell Begünstigte nicht auf Synergien und konzentrieren sich nur auf ein Finanzierungsprogramm. Wir fordern die Europäische Kommission nachdrücklich auf, mehr Leitlinien und Unterstützung dafür bereitzustellen, wie Organisationen Finanzmittel kombinieren und dabei die Vorschriften für staatliche Beihilfen einhalten können.