Das neue ElWG soll das in die Jahre gekommene ElWOG ersetzen, europäische Gesetzesmaterien wie die Strombinnenmarktrichtlinie der EU sowie die Erneuerbaren-Richtlinie in nationales Recht umsetzen und die elektrizitätswirtschaftlichen Grundlagen für ein 100% erneuerbares Stromsystem schaffen. Zudem soll auch die nachhaltige, faire Finanzierung des Netzausbaus gesichert werden, während das hohe Niveau an Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet wird. Vor allem sollen hier – auch aufgrund der großen Unsicherheiten der letzten Jahre – Kund*innenrechte, Transparenz und Informationspflichten ausgebaut werden. Teil des Pakets sind auch ein Energiearmuts-Definition-Gesetz sowie eine Novelle des Energie-Control-Gesetz (E-ControlG).
Hinsichtlich dieser gewaltigen, vielfältigen Erfordernisse umfasst das ElWG viele große und kleine Änderungen gegenüber dem ElWOG, welche insgesamt fast alle Bereiche der Elektrizitätswirtschaft betreffen. Sie sollen einerseits den Stromsektor für eine 100% erneuerbare Zukunft fit machen, andererseits die Erfahrungen der Energiekrise einarbeiten. Im vorliegenden, zweite Begutachtungsentwurf ist außerdem viel Feedback von zahlreichen Fachleuten sowie der E-Wirtschaft eingeflossen, welches dem Ministerium seit der letzten Begutachtung übermittelt wurde.
In zahlreichen Detailbereichen gibt es allerdings dringenden Änderungsbedarf im Interesse der Kund*innen sowie dem zügigen Voranschreiten der Energiewende.