Alexander Wallisch
Ines Koubek

Industriestrompreis und Energiepreiskrisenmechanismus: Vorsorge für künftige Energiekrisen

16.09.2026

Für den Fall einer neuerlichen Energiepreiskrise plant die Bundesregierung einen automatischen Energiepreiskrisenmechanismus. Haushalte und Betriebe sollen bei besonders hohen Strompreisen entlastet werden und gleichzeitig wird die Unterstützung für energieintensive Industrie ausgeweitet. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe gehen nun in Begutachtung.

Euro-Münzen© Roman Wimmers

Nach den starken Energiepreisanstiegen im Zuge der Energiekrise 2022 soll Österreich künftig über einen festen Mechanismus verfügen, der Haushalte und Unternehmen im Falle von künftigen Krisen entlastet. Die Bundesregierung hat dazu einen Energiepreiskrisenmechanismus vorgestellt. Die Entlastung soll im Krisenfall automatisch über die Stromrechnung erfolgen und keinen Antrag voraussetzen.

Welche Maßnahmen gelten für Haushalte und Betriebe und wann setzen sie ein?

Der Mechanismus wird aktiviert, wenn  zwei Schwellenwerte gleichzeitig überschritten werden.

Zum einen muss der Großhandelspreis für Strom über einen Zeitraum von drei Monaten bei mehr als 165 Euro pro Megawattstunde (MWh) liegen. Zum anderen muss der durchschnittliche Endkund*innenpreis für Strom über 16,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) netto steigen.

Die E-Control soll die maßgeblichen Preisentwicklungen monatlich überprüfen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Krisenmechanismus aktiviert. Für Haushalte soll für ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden pro Jahr und ein Netto-Arbeitspreis von 10 Cent pro Kilowattstunde gelten. Dies soll innerhalb von 3 Wochen nach der Auslösung und automatisch ohne gesonderten Antrag passieren. Der Mechanismus gilt damit nicht für den gesamten Stromverbrauch, sondern für einen definierten Basisbedarf. Die Entlastung soll automatisch über die Stromrechnung erfolgen.

Für alle Betriebe soll es einen Zuschuss zu den tatsächlichen Stromkosten geben. Die Höhe des Zuschusses wird monatlich vom Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister festgelegt.

Der Mechanismus ist damit als Vorsorgeinstrument angelegt: Er soll die Kosten für die Haushalte nur im Fall außergewöhnlich hoher Preise begrenzen, Betriebe bei den Stromkosten entlasten und damit eine Absicherung bieten. Nach dem Ende einer Krise ist außerdem ein dreimonatiger Nachlauf vorgesehen, um einen abrupten Wegfall der Entlastung zu vermeiden.

Finanziert werden soll der Energiepreiskrisenmechanismus über den bestehenden Energiekrisenbeitrag Strom (EKB-S), da erwartet wird, dass dieser bei höheren Marktpreisen auch höhere Abschöpfungen generiert.

Unterstützung für energieintensive Unternehmen wird ausgeweitet

Parallel zum Krisenmechanismus sollen energieintensive Unternehmen ab 2027 stärker bei ihren Stromkosten unterstützt werden. Dafür sind insgesamt 250 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.

Ein Teil davon entfällt auf die Verlängerung des Standortabsicherungsgesetzes (SAG). Das bisherige Modell soll als „SAG+“ ausgeweitet werden und künftig anstelle von 60 nun 120 Unternehmen mit einem Stromverbrauch über einer Gigawattstunde erreichen. Es werden den Unternehmen durch diesen Mechanismus über den Strompreis weiter gegebene Mehrkosten durch den EU-Emissionshandel rückvergütet.

Zusätzlich wird ein neuer Industriestromkostenzuschuss für rund 400 Unternehmen eingeführt. Der Zuschuss soll für bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs der jeweiligen Unternehmen einen Preis von bis zu 5 Cent pro kWh ermöglichen. Für den Industriestrompreis sind jährlich 75 Millionen Euro, für das SAG 175 Millionen Euro vorgesehen.

Die Förderungen sind zugleich an Bedingungen geknüpft. Beim Industriestrompreis sollen Unternehmen einen Teil der erhaltenen Unterstützung in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investieren. Für größere Beihilfen ist außerdem ein Arbeitsplatzschutzmechanismus vorgesehen. Bedeutet, dass Unternehmen, die Förderungen von mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr erhalten, ihren Personalstand grundsätzlich weitgehend aufrechterhalten sollen. Laut den Regierungsplänen soll ein Abbau von mehr als zehn Prozent der Beschäftigten zu Kürzungen bei der Förderung führen.

Was sich für Haushalte ändert

Für private Haushalte bedeutet der neue Mechanismus vor allem eine zusätzliche Absicherung für den Krisenfall. Der Preisdeckel greift nicht unmittelbar und auch nicht bei normalen Preisschwankungen. Erst wenn sowohl der Großhandel als auch die Endkund*innenpreise bestimmte Schwellenwerte überschreiten, wird der Mechanismus aktiviert.

Als Vergleichswert nennt die Bundesregierung derzeit einen durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von rund 14 Cent pro Kilowattstunde netto sowie einen Großhandelspreis von rund 109 Euro pro Megawattstunde. Beide Werte liegen damit unter den für eine Aktivierung maßgeblichen Schwellen. Auch die aktuelle Prognose der Österreichischen Nationalbank geht davon aus, dass die für die Aktivierung notwendige Schwelle von 16,5 Cent pro kWh im Prognosezeitraum nicht überschritten wird.

Damit ist der Energiepreiskrisenmechanismus vor allem als Vorsorge für eine außergewöhnliche Energiemarktsituation angelegt und nicht als allgemeine Preisregelung für den laufenden Strommarkt.

Nächste Schritte

Die Gesetzesentwürfe werden nun dem Begutachtungsverfahren zugeführt. Die Bundesregierung plant, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen noch im Jahr 2026 im Parlament zu beschließen. Erst danach kann der neue Krisenmechanismus auf Basis der gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen.