Das Umweltförderungsgesetz

Das Umweltförderungsgesetz

Ausreichend dotierte „grüne“ Förderschienen stellen die Voraussetzung für nachhaltigen Zukunftsinvestitionen dar. Das Umweltförderungsgesetz (UFG) und die darin geregelte Betriebliche Umweltförderung im Inland gehören zu den wichtigsten Förderinstrumenten auf Bundesebene.

Das Umweltförderungsgesetz im Detail

Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz sind aufgrund der Klimakrise sowie der Energiekrise der letzten Jahre das Gebot der Stunde. Das Umweltförderungsgesetz regelt dabei grundsätzlich die finanzielle Unterstützung für Maßnahmen. Konkreter Fördergegenstand sind neben Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, des Flächenrecyclings, der Biodiversität, der Kreislaufwirtschaft und der Altlastensanierung auch die Betriebliche Umweltförderung im Inland (UFI). Bei Förderungen nach dem UFG sollen neben dem öffentlichen Interesse am Umweltschutz auch die technische Wirksamkeit sowie die betriebs- und volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer Maßnahme im Vordergrund stehen.