Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)

Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets wurde auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) überarbeitet, die Überarbeitung ist die RED III. Diese musste bis 21. Mai 2025 durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht übergeführt werden.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) im Detail

Mehr Wind, mehr Sonne, mehr Wasserstoff. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) treibt die EU-Staaten beim Ausbau Erneuerbarer Energien an und verpflichtet sie, die oft jahrelangen Genehmigungsverfahren drastisch zu kürzen. Als Kernstück des Europäischen Green Deal trat die RED III im November 2023 in Kraft. Damit wurden die EU-Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien in den Bereichen Gebäude, Wärme und Fernwärme, Industrie und im Verkehr angehoben. Außerdem wurde das Tempo der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Energiespeichern erhöht. Zentrales Ziel: Bis 2030 soll ein Erneuerbaren-Anteil von 42,5% erreicht werden.

Einen Überblick über die maximalen Verfahrensdauern auf Basis der RED III bietet folgende Grafik:

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Die Umsetzung der RED III in Österreich

lDa die RED III eine Richtlinie der Europäischen Union ist, muss sie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Welche Fristen gilt es hierbei zu beachten und wie steht es um die Umsetzung der RED III in Österreich?