Raumordnung bezeichnet alle Maßnahmen und Aktivitäten des Bundes, der Länder und Gemeinden, die die Gestaltung eines Gebietes, basierend auf politischen Zielvorstellungen, zum Gegenstand haben. Für die Energiewende ist sie von großer Bedeutung, da Flächen, auf denen erneuerbare Erzeugungsanlagen stehen dürfen, auch als solche ausgewiesen sein müssen.
Raumordnung bezeichnet alle Maßnahmen und Aktivitäten des Bundes, der Länder und Gemeinden, die die Gestaltung eines Gebietes, basierend auf politischen Zielvorstellungen, zum Gegenstand haben. Während die Länder eine umfassende Kompetenz im Rahmen der Raumordnung haben, nimmt der Bund lediglich sektorale Zuständigkeiten wahr.
Die Raumordnungsgesetze der Länder legen allgemeine Planungsgrundsätze und -ziele fest, die durch Verordnungen auf Landesebene („überörtliche Raumplanung“) bzw. auf Gemeindeebene („örtliche Raumplanung“) konkretisiert werden. Immer häufiger finden Aspekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energieträgern, Klimaschutz sowie Umweltschutz in diese Rechtsmaterie Eingang, wie aktuelle Novellen zeigen.