Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Unternehmen tragen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung, da ihre Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Diese Auswirkungen müssen transparent dargelegt werden. Im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wurden bestehende Berichtspflichten modernisiert und erweitert.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) im Detail

Mit der CSRD wurde die bisherige EU-Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichterstattung (NFRD) grundlegend reformiert. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wurde deutlich erweitert und um umfassende Berichtspflichten ergänzt. Unternehmen müssen aufzeigen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf die Geschäftstätigkeit auswirken und umgekehrt, welchen Einfluss das Unternehmen auf Mensch und Umwelt hat. Zusätzlich legt die CSRD einen starken Fokus auf die Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), durch die erstmals klare Vorgaben für die Berichterstattung geschaffen wurden. So müssen durch die CSRD mit 1. Jänner 2025 rund 2.000 Unternehmen in Österreich einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

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