Mit der Verordnung (EU) 2018/1999 (sogenannte „Governance-Verordnung“) wurde ein Governance-Mechanismus geschaffen, mit dem die kurz- bis langfristigen Ziele der Energieunion erreicht werden sollen. Die Verordnung steht im Einklang mit den völkerrechtlichen Klimaschutzverpflichtungen der EU und dient letztlich deren Erfüllung. Im Zentrum stehen langfristige Klimastrategien und nationale Energie- und Klimapläne.
Im Zentrum der Governance-Verordnung stehen Langfrist-Strategien und integrierte nationale Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten. In ihrem Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) weisen die Mitgliedstaaten ihren Weg zum Erreichen ihrer Energie- und Klimaziele nach. Österreich hat mit Verspätung seinen finalen Energie- und Klimaplan für den Zeitraum bis 2030 im August 2024 an die Kommission übermittelt. Darin wird beschrieben, wie die Emissionsreduktion von -48% gelingen soll.
Die untenstehende Grafik zeigt die nächsten Fristen für die Übermittlung der NEKPs und dazugehörigen Fortschrittsberichte sowie die Einbettung in internationale Klimaabkommen.
