Unbundling im Gassektor

Unbundling im Gassektor

Die Errichtung eines zweiten Strom-, oder Gasnetzes wäre volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Netzinfrastruktur ist nicht beliebig duplizierbar, sie stellt ein natürliches Monopol dar. Damit der Wettbewerb unter den ErzeugerInnen und LieferantInnen von Energie trotzdem gesichert ist, braucht es einen unabhängigen Netzbetrieb. Zur Herstellung und Aufrechterhaltung eines solchen spielt das sogenannte Unbundling (deutsch: Entflechtung) eine wesentliche Rolle.

Unbundling im Gassektor im Detail

Unbundling, also die Trennung von Netzbetrieb und wettbewerblichen Aktivitäten wie Erzeugung und Vertrieb, stellt einen fairen Netzzugang für Marktteilnehmer*innen sicher. Rechtlich hat Unbundling seinen Ursprung in den europäischen Rechtsakten zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes. Die Unbundling-Vorschriften im österreichischen Gasrecht finden sich in den §§ 106 – 118 GWG. Ihre Einhaltung wird von der E-Control als Regulierungsbehörde ständig beobachtet. Auch im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft stellen sich Fragen hinsichtlich der Trennung von Wasserstoffnetzbetrieb auf der einen, Erzeugung und Vertrieb von Wasserstoff auf der anderen Seite.