EU-Lieferkettengesetz

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit am 25. Juli 2024 (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD; „EU-Lieferkettengesetz“) wird ein weiterer Meilenstein für ein nachhaltiges Unternehmensrecht in der EU gelegt. Ziel dieser Richtlinie ist es unter anderem, hohe Umweltschutzstandards in Lieferketten zu gewährleisten.

EU-Lieferkettengesetz im Detail

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in ihrer Wertschöpfungskette zu vermeiden, abzuschwächen oder zu beenden. Die neuen Vorschriften sollen zur Erreichung der Ziele des Green Deal sowie der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) beitragen. Ende Juli 2024 ist sie offiziell in Kraft getreten. Da es sich um eine Richtlinie handelt, ist sie noch in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedstatten haben dafür bis  Juli 2026 Zeit
Einzelne Mitgliedstaaten, darunter zum Beispiel Deutschland, haben bereits nationale Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt.