Im „Fit for 55“-Paket wurden wesentliche Anstrengungen unternommen, damit die Dekarbonisierung des europäischen Gebäude- und Wärmesektors Fahrt aufnimmt. In dem Zusammenhang wurde die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden überarbeitet und heiß diskutiert. Am 12. April 2024 wurde die EPBD vom Rat der EU angenommen.
Die novellierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde im April beschlossen und ist innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Ziel der Richtlinie ist, den Gebäudesektor in der EU bis 2050 durch reduzierten Energieverbrauch und erhöhten Anteil Erneuerbarer klimaneutral zu gestalten. Dies soll durch verbesserte Renovierungsraten und Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungen sichergestellt werden. Ein zentraler Baustein der novellierten Richtlinie ist der Nullemissionsgebäude-Standard. Durch die Definition der Nullemissionsgebäude wird ein neuer Fokus gesetzt – da neben dem Energieverbrauch auch die Emissionen eine wichtige Rolle der Zielerfüllung einnehmen. Der nationale Gebäuderenovierungsplan ist die Dokumentation der Maßnahmen, und sorgt dafür, dass die Mitgliedsstaaten zeigen, wie sie den Weg zur Erreichung der Nullemissionsgebäude erreichen werden. Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, bezogen auf den Primärenergieverbrauch und die Einbeziehung der Lebenszyklus Emissionen - also der Emissionen, die mit Materialien und Bauprozessen während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes verbunden werden, sind das Werkzeug für die Umsetzung der Maßnahmen.
Spannend ist die Evolution der Richtlinie: Wurde in den ersten Entwürfen der Überarbeitung noch mit direkten Geboten und Verboten gearbeitet, wie zum Beispiel einem verpflichtenden Renovierungspass, Vorgaben für Gesamtenergieeffizienzen, Gebäudeklassen oder Renovierungsquoten, wird jetzt viel stärker ein Gesamtziel vorgegeben und den Mitgliedsstaaten zur Umsetzung überlassen.