Der EU-Beihilfetatbestand

EU-Beihilfetatbestand

Damit eine staatliche Subvention als Beihilfe aufgefasst wird, müssen gewisse Kriterien vorliegen. Diese werden im EU-Beihilfetatbestand festgelegt.

Der EU-Beihilfetatbestand im Detail

Fairer Wettbewerb ist eine zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Das europäische Wettbewerbsrecht will wettbewerbsverzerrendes Verhalten privater und öffentlicher Unternehmen sowie durch den Staat verhindern. Artikel 107 AEUV legt die Tatbestandsmerkmale einer Beihilfe fest. Dabei zeigt sich: Nicht jede staatliche Subvention stellt automatisch eine Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts dar. Für eine Beihilfe müssen folgende Merkmale gemeinsam vorliegen: