Das Erdölbevorratungsgesetz

Die Haltung von Pflichtnotstandsreserven an Erdöl und Erdölprodukten wird im Erdölbevorratungsgesetz 2012 (EBG 2012) geregelt. Österreich setzt darin die unionsrechtlichen Vorgaben aus der Erdölbevorratungsrichtlinie um.

Das Erdölbevorratungsgesetz

Die EU-Mitgliedstaaten verpflichten sich in der Erdölbevorratungsrichtlinie dazu, ständig Mindestvorräte an Erdöl zu halten. Die Richtlinie wurde aufgrund zunehmender Konzentration der Erdöl-Förderung und schrumpfender Erdölreserven bei einem gleichzeitig hohen Verbrauch sowie dem damit verbundenen Risiko von Versorgungsproblemen verabschiedet. Vor Inkrafttreten des Erdölbevorratungsgesetz 2012 (EGB 2012) regelte das Erdöl-Bevorratungs-und Meldegesetz 1982 die Pflicht zur Haltung von Notstandsreserven. Letzteres setzte die Bestimmungen aus dem IEP-Übereinkommen um, das von den OECD-Ländern in Reaktion auf den Ölpreisschock von 1973/74 unterzeichnet wurde.