Die Haltung von Pflichtnotstandsreserven an Erdöl und Erdölprodukten wird im Erdölbevorratungsgesetz 2012 (EBG 2012) geregelt. Österreich setzt darin die unionsrechtlichen Vorgaben aus der Erdölbevorratungsrichtlinie um.
Die EU-Mitgliedstaaten verpflichten sich in der Erdölbevorratungsrichtlinie dazu, ständig Mindestvorräte an Erdöl zu halten. Die Richtlinie wurde aufgrund zunehmender Konzentration der Erdöl-Förderung und schrumpfender Erdölreserven bei einem gleichzeitig hohen Verbrauch sowie dem damit verbundenen Risiko von Versorgungsproblemen verabschiedet. Vor Inkrafttreten des Erdölbevorratungsgesetz 2012 (EGB 2012) regelte das Erdöl-Bevorratungs-und Meldegesetz 1982 die Pflicht zur Haltung von Notstandsreserven. Letzteres setzte die Bestimmungen aus dem IEP-Übereinkommen um, das von den OECD-Ländern in Reaktion auf den Ölpreisschock von 1973/74 unterzeichnet wurde.