Das Energielenkungsgesetz

Das Energielenkungsgesetz und die Versorgungssicherheit

Im Fall einer Energie-Versorgungskrise kommen die Bestimmungen des Energielenkungsgesetz zur Anwendung. Voraussetzung ist eine unmittelbar drohende oder bereits eingetretene Störung der Energieversorgung, die keine saisonale Knappheit darstellt und nicht durch den Markt behoben werden kann.

Das Energielenkungsgesetz im Detail

Die Klimaschutzministerin kann im Krisenfall unterschiedlichste Lenkungsmaßnahmen verordnen. Möglich ist unter anderem eine Verringerung des Angebots bzw. der Nachfrage von Gas oder Elektrizität. Endverbraucher*innen können nach dem Grad der Dringlichkeit beliefert werden, wobei Haushaltskund*innen vorrangig geschützt sind. Verordnet werden können auch Verbrauchskontingente für die Länder oder Fahrverbote.