Der Energiecharta-Vertrag steht in der Kritik den Klimaschutz zu verlangsamen. Tatsächlich schützt der Vertrag den Handel mit Primärenergieträgern wie Kohle oder Erdöl. Nach einer gescheiterten Modernisierung hat die Kommission im Juni 2024 die Entscheidung getroffen, aus dem Vertrag auszutreten.
Die Energiecharta ist ein Vertrag, welcher von über 50 Staaten unterzeichnet wurde und den Neunzigerjahren ratifiziert wurde um Investitionen von westlichen Energieunternehmen im Gebiet der ehemaligen Sowjetunion schützen. Tatsächlich schützt der Vertrag den Handel mit Primärenergieträgern wie Kohle oder Erdöl. Klagen privater Investoren gegen Staaten zur Durchsetzung ihrer Interessen sind keine Seltenheit. Der Energiecharta-Vertrag steht daher in der Kritik den Klimaschutz zu verlangsamen. Klimawissenschaftler*innen forderten schon länger den Ausstieg aus dem Vertrag.
Nach einem gescheiterten Versuch, den Vertrag zu modernisieren, und den Ankündigungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten, austreten zu wollen, hat die EU im Juni 2024 mitgeteilt, aus dem Abkommen auszutreten. Der Austritt wird in einem Jahr wirksam